-
Lula verbietet Online-Wettplattformen neun Tage vor Präsidentenwahl
-
Papst Leo XIV. feiert am Samstag riesige Messe in Paris
-
Wadephul hält Rede bei UN-Generaldebatte in New York
-
Entscheidung über deutschen Olympiabewerber - München oder Köln mit Rhein und Ruhr
-
Gewerkschaften und Linkspartei machen mit Aktionstag mobil gegen Sozialkürzungen
-
Europäische Minister tagen in München zur "Umsetzung der Migrationswende"
-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
Karlsruhe: Hessische Befugnisse für Verfassungsschutz teils verfassungswidrig
Hessen muss bei seinem Verfassungsschutzgesetz erneut nachbessern. Mehrere Regelungen, in denen es um die Erhebung und Übermittlung von Daten geht, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Sie verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei geht es unter anderem um Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Az. 1 BvR 2133/22)
Das Verfassungsschutzgesetz wurde in Hessen erst im vergangenen Jahr geändert, nachdem das Gericht im Jahr 2022 bereits das bayerische Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte. In diesem Urteil stellte es Grundsätze auf, die für alle Bundesländer gelten und an die sich der Verfassungsschutz halten muss.
Auch die neue Fassung von 2023 in Hessen verletzt aber die informationelle Selbstbestimmung, wie die Richterinnen und Richter nun entschieden. Sie beanstandeten vor allem, dass die Eingriffsschwelle, ab der beispielsweise Handys mit technischen Mitteln geortet werden dürfen, nicht ausreicht.
Die Regelungen gelten nach dem Beschluss vorübergehend bis Ende 2025 weiter, allerdings teilweise eingeschränkt. Eine Regelung, in der es um die Weitergabe von Daten an Strafverfolgungsbehörden geht, wurde teils für nichtig erklärt.
Die Verfassungsbeschwerde von fünf Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern war somit teilweise erfolgreich. Zwei von ihnen sind nach Gerichtsangaben Mitglieder einer Organisation, die der hessische Verfassungsschutz als linksextremistisch einstuft.
Zwei weitere vertreten als Rechtsanwältin und Anwalt Menschen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Ein weiterer Beschwerdeführer ist Journalist und hat nach eigenen Angaben oft beruflichen Kontakt mit Menschen, die wahrscheinlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Unterstützt wurde die Beschwerde unter anderem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Diese sprach am Dienstag von einem "Erfolg für die Grundrechte". Nun "muss der hessische Gesetzgeber nachjustieren", erklärte GFF-Verfahrenskoordinator David Werdermann.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich ursprünglich auch gegen das hessische Polizeigesetz. Hierzu entschied das Gericht bereits im Februar vergangenen Jahres, dass die Datenverarbeitung durch die Polizei eingeschränkt werden muss.
X.Brito--PC