-
Klingbeil lehnt Übernahme von Versicherungskosten für Bürgergeld-Beziehende ab
-
Angriffe und Gefangenenaustausch vor Oster-Feuerpause zwischen Moskau und Kiew
-
Vor Wahlen: Hunderte protestieren in Magdeburg anlässlich des AfD-Landesparteitags
-
Peru: Präsidentschaftskandidatin Fujimori verspricht harte Grenzpolitik und Annäherung an USA
-
Offenbar keine Reform der Schuldenbremse in dieser Legislatur mehr zu erwarten
-
Pakistan erklärt Friedensgespräche zwischen den USA und dem Iran für eröffnet
-
FC Basel: Brand vernichtet Fußballschuhe und Trikots
-
Dresden gegen Nürnberg: Polizei verhindert Fan-Schlägerei
-
Polizei verhindert Massenschlägerei rivalisierender Fußballfans in Thüringen
-
Großbritannien setzt Rückgabe-Plan für Chagos-Inseln wegen US-Kritik aus
-
Wirtschaftsweise: "Die meisten Menschen können höhere Spritpreise verkraften"
-
Bericht: Polizei erfasste 2025 deutlich mehr Vergewaltigungsfälle
-
US-Vizepräsident Vance zu Verhandlungen mit Iran in Pakistan eingetroffen
-
US-Vizepräsident Vance für Iran-Gespräche in Pakistan gelandet
-
US Masters: McIlroy spektakulär in Führung
-
Wagner überzeugt: Orlando hofft auf direkte Playoff-Teilnahme
-
Ukraine: Ein Toter und 15 Verletzte bei russischen Angriffen vor Oster-Feuerpause
-
Innenministerium: Dschibutis Präsident Guelleh mit fast 98 Prozent wiedergewählt
-
Haßelmann hofft auf Regierungswechsel in Ungarn - und Neubeginn
-
Düsseldorf: Mislintat lässt Anfang-Zukunft offen
-
"München oder der Abgrund": Reals Saison am seidenen Faden
-
Baumann genervt: In Neuer-Debatte "ist doch alles gesagt"
-
Trump-Regierung stellt Pläne für 76 Meter hohen Triumphbogen in Washington vor
-
Vance will in Pakistan mit Iranern über Friedenslösung verhandeln
-
Ukraine-Krieg: 32 Stunden Feuerpause zum orthodoxen Osterfest
-
"Perfekte Mission": Artemis-2-Astronauten nach Mond-Umrundung zurück auf der Erde
-
Trump gratuliert Artemis-2-Astronauten nach Rückkehr zur Erde
-
Astronauten von Artemis-2-Mission nach Mond-Umrundung zurück auf der Erde
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil pocht trotz Absage des Kanzlers auf Markteingriffe
-
"Rufschädigung": Aids-Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry
-
Trump: Straße von Hormus wird "ziemlich bald" geöffnet
-
Haus von OpenAI-Chef Sam Altman mit Molotowcocktail angegriffen
-
Ex-US-Vizepräsidentin Harris deutet erneute Präsidentschaftskandidatur an
-
TSG mit Moral, aber wieder keinem Sieg
-
DEL: Köln überrollt Meister Berlin - Mannheim erhöht
-
"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry
-
Extreme Bedingungen: Artemis-Crew nach Mond-Umrundung vor Rückkehr zur Erde
-
Kiel gewinnt Kellerduell: Düsseldort taumelt weiter
-
Behörden: 13 libanesische Sicherheitskräfte bei israelischem Angriff getötet
-
Trump warnt vor Scheitern der Iran-Gespräche und droht mit neuen Angriffen
-
Vor erwarteten Friedensverhandlungen in Pakistan: USA und Iran erhöhen den Druck
-
Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf
-
Baskenland: Lipowitz bei Königsetappe knapp hinter Seixas
-
Handfester Koalitionskrach um Entlastungen - Merz zählt Reiche an
-
Streit um Energiepolitik: Merz kritisiert Reiche
-
Epstein-Skandal: Weiter Rätselraten über Melania Trumps Auftritt
-
Vance zu Iran-Friedensgesprächen nach Pakistan aufgebrochen
-
Kronprinzessin Mette-Marit zeigt sich erstmals mit Sauerstoffgerät
-
Also doch: Schlotterbeck verlängert beim BVB
-
Pentagon und Vatikan weisen Bericht über "bittere Standpauke" für Papst-Gesandten zurück
Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften
Läuft ein Hund an einer Schleppleine, wird zurückgerufen und verursacht einen Unfall, muss der Hundehalter möglicherweise haften. In einem solchen Fall ist eine spezifische Tiergefahr im rechtlichen Sinn nicht ausgeschlossen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Das Oberlandesgericht Köln muss nun neu über die Klage einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. (Az. VI ZR 381/23)
Die Versicherung nimmt den inzwischen gestorbenen Hundehalter für gesundheitliche Schäden in Anspruch, die eine andere Hundehalterin bei einem Unfall erlitt. Die Tochter des Beklagten ging im Juni 2020 mit dem Hund an der Schleppleine auf einem Feldweg spazieren und traf dort eine andere Hundehalterin.
Beide Hunde rannten zu einem Mäuseloch in einem Feld, das hoch mit Gras bewachsen war. Die andere Hundehalterin lief hinterher, um die Hunde von dort zu vertreiben. Die Tochter rief den Hund zurück, mit dem sie unterwegs war. Als das Tier zu ihr zurückkam, zog sich die Schleppleine um das Bein der anderen Hundehalterin, die zuvor vermutlich unbemerkt in eine Schlinge getreten war.
Die Frau wurde umgerissen, brach sich das Schienbein und musste ins Krankenhaus. Die Behandlung kostete nach Angaben der Krankenversicherung knapp zwölftausend Euro. Vor Gericht forderte sie die Erstattung dieses Betrags. Sie verlangte zudem, dass der Hundehalter für weitere Schäden aufkommen müsse.
Vor dem Oberlandesgericht hatte die Klage keinen Erfolg. Dieses sah eine Verkettung besonders außergewöhnlicher Umstände. zwar habe sich der Hund zunächst unberechenber verhalten, als er zu dem Mäuseloch gerannt sei. Beim Zurücklaufen habe er aber wie gewünscht nur auf menschliche Steuerung - nämlich den Ruf der Tochter - reagiert. Da der Unfall eine Folge des Zurücklaufens gewesen sei, handle es sich hier nicht um eine spezifische Tiergefahr.
Diese Argumentation überzeugte den BGH nicht. Wenn ein Mensch das Verhalten eines Tiers anstoße und dann aber keine Kontrolle mehr darüber habe, gebe es keinen Grund, eine spezifische Tiergefahr zu verneinen. Die Leitung durch den Menschen schließe eine solche Gefahr nicht zwangsläufig aus, entschied der BGH. Der Fall muss nun in Köln neu verhandelt werden.
G.Machado--PC