-
Spanien: Mbappé-Dreierpack bei Mourinhos Rückkehr
-
Servette-Frauen unterliegen Sparta Prag im Quali-Hinspiel
-
"Ich labere nicht": Schulze und Siegmund liefern sich in Sachsen-Anhalt Rededuell
-
Sana Surselva kippt Schließung der Geburtshilfe in Ilanz
-
Lucid Gravity im Test: Luxus-ElektrosUV mit Frunk-Sitzbank
-
Verheerende Sturzflut: Mindestens 160 Tote und hunderte Vermisste in Nepal und Tibet
-
Volvo Cars setzt Jim Rowan ab: Håkan Samuelsson kehrt als CEO zurück
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Heftiges Rededuell zwischen Kandidaten von CDU und AfD
-
Schweizer Aussenpolitik und EU-Beziehungen im Fokus
-
Werteverlust und Sonderschulquote belasten thurgauische Schulen
-
Eisbären-Legende Rankel wird Bundestrainer
-
Zahl der Toten nach Überschwemmungen in Nepal steigt auf 157
-
Protest gegen fremdenfeindliche Gewalt: Salif Keita sagt Konzerte in Südafrika ab
-
Ex-"Tatort"-Kommissar Andreas Hoppe mit 66 Jahren gestorben
-
"TMZ": "Rocky Horror Picture Show"-Star Tim Curry mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Herz und Ständchen: Auch die Royals würdigen verstorbene Dolly Parton
-
Bill Gates fordert Roboter-Steuer und andere Auflagen für KI
-
Ungarischer Autor und Holocaust-Überlebender Peter Nadas mit 83 Jahren gestorben
-
Zwei Tote nach Infektionen mit Malaria an Frankfurter Flughafen
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD baut Vorsprung in Umfrage weiter aus
-
Mehr als 90 Tote bei Überschwemmungen in Nepal - Hunderte Touristen vermisst
-
Vuelta: Brennan gewinnt fünfte Etappe
-
Trump-Regierung droht mit Abriss des Kennedy Center in Washington
-
Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt
-
BSW in Thüringen stellt klar: Fraktion stimmt gegen Misstrauensvotum von AfD
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Gesetzespaket soll Versorgern und Verbrauchern helfen
-
Jugendtrainer in Bayern soll mindestens zwei Kinder missbraucht haben
-
Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein
-
Epstein-Affäre: Frankreich wegen verzögerter Ermittlungen verklagt
-
Selenskyj besucht ukrainische Soldaten an der Front
-
Social-Media-Sucht: Meta zahlt Bundesstaaten in Vergleich 16 Milliarden Dollar
-
Menschenverachtende Posts: Universitätsklinikum Rostock stellt Oberarzt frei
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Neue Verhandlung gegen Influencer
-
Iran bezeichnet US-Wirtschaftsdruck als wirkungslos - weitere Gespräche zu Hormus
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz
-
Merz hält an Aus für "Rente mit 63" fest - Kabinett beendet Klausur
-
Überschwemmungen in Nepal: Mindestens 19 Tote - Hunderte Touristen vermisst
-
Mann soll Ehefrau in Rheinland-Pfalz in Auto getötet haben - Anklage
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
-
Klingbeil: Kabinett wird Reform der Einkommensteuer kommende Woche beschließen
-
Merz will an Abschaffung von "Rente mit 63" festhalten
-
Behörden: Nach Überschwemmungen in Nepal 384 Touristen vermisst
-
Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff
EuGH: Leiharbeiter haben Recht auf gleiche Abgeltung für nicht genommenen Urlaub
Die Abgeltung für nicht genommenen Urlaub nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf für Leiharbeiter nicht niedriger sein als wenn sie direkt bei dem entleihenden Unternehmen angestellt gewesen wären. Das gelte ebenso für das Urlaubsgeld, entschied der EuGH in Luxemburg am Donnerstag in einem Fall aus Portugal. Zwei Leiharbeiter hatten gegen ihre portugiesische Zeitarbeitsfirma geklagt. (Az. C-426/20)
Sie waren dort zwei Jahre beschäftigt und wurden einem entleihenden Unternehmen überlassen. Nach Beendigung ihres Arbeitsvertrags klagten sie auf Nachzahlung. Sie argumentierten, dass sich bezahlter Jahresurlaub und Urlaubsgeld nach den allgemein in Portugal gültigen Regelungen richten müssten. Die Zeitarbeitsagentur verwies dagegen auf eine Spezialregelung, derzufolge die Ansprüche für Leiharbeiter anders berechnet werden.
Ihr Anspruch richtet sich dann anteilig nach der Dauer ihrer Beschäftigung - wenn sie für mindestens ein Jahr oder für mehr als zwei Jahre entliehen werden und die Entleihung im Laufe eines Jahres beginnt. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen gilt das nicht. Das Arbeitsgericht in Barcelos fragte den EuGH, ob diese Regelung mit EU-Recht vereinbar sei.
Dieser betonte, dass für Leiharbeiter während der Dauer ihrer Überlassung mindestens die gleichen wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten müssten wie wenn sie direkt dort angestellt worden wären. Ob dieser Grundsatz hier eingehalten würde, müsse das portugiesische Gericht prüfen.
Vor allem müsse es überprüfen, ob hier doch die allgemeine Urlaubsregelung anwendbar sei. Das hatte nämlich die portugiesische Regierung angegeben. Ihrer Auffassung nach umfasst die Spezialregelung weder die Modalitäten für die Berechnung des Urlaubs der Leiharbeitnehmer noch die Auswirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Urlaubsanspruch.
F.Moura--PC