-
Forschungseisbrecher "Polarstern" legt zwei Millionen Seemeilen zurück
-
Norwegen bangt um König Harald V. - Palast: König in "extrem ernstem" Zustand
-
Berichte: CIA-Chef warnte in Moskau vor Angriff auf Nato - Kreml dementiert
-
Saisonaus für Deutschlands Top-Sprinter Ansah
-
Was vielen unbekannt ist: Schimmelpilzgifte werden beim Kochen nicht zerstört
-
Steinmeier warnt bei Gamescom vor Extremismus und Gewalt in Videospielen
-
Betriebsräte im Schiffbau sehen Aufschwung bei Werften - vor allem Marineschiffbau
-
Arbeiter in Brandenburg stürzt von Baugerüst und stirbt
-
Digitalstudie: KI weit verbreitet, Skepsis bleibt aber bei Finanzfragen
-
Sorge um König Harald V.: Norwegens Regierungschef sagt Besuch in Berlin ab
-
Milliardeninvestition: Schwarz Gruppe plant riesiges Rechenzentrum bei Rostock
-
KSC empfängt VfL Wolfsburg am Samstag um 13 Uhr
-
PotAS-Analyse: Bobfahrer und Rodler vorne
-
31-Jähriger wegen Hackerangriffs auf deutsche Rosneft-Tochter verurteilt
-
Suche nach mehr als 1300 Vermissten nach Sturzflut am Himalaya - Acht Deutsche vermisst
-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Atomreaktor-Abschaltung
-
FMCH fordert Moratorium für Tardoc-Höchstgrenze
-
ARD richtet anstelle von Generalsekretariat dauerhafte Geschäftsstelle ein
-
ADAC: Jeder vierte Deutsche fährt in den Camping-Urlaub
-
Russischer Generalstabschef Gerassimow besucht Soldaten an der Front in der Ukraine
-
Tödliche Messerattacke auf Mann in Uelzen: Zehn Jahre Haft wegen Totschlags
-
Ermittler entdecken anderthalb Tonnen Crystal Meth im Hamburger Hafen
-
Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten
-
In neuem Sarg: Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburg feierlich beigesetzt
-
Schwarz Gruppe plant Rechenzentrum bei Rostock für bis zu 5,6 Milliarden Euro
-
US-Chiphersteller Nvidia verdoppelt Quartalsumsatz
-
Apobank erzielt im ersten Halbjahr 2026 Überschuss von 52,5 Millionen Euro
-
Frei erwartet "Gleichschritt" von Union und SPD bei Fraktionsklausur
-
Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule
-
Verletzt: Weltrekordler Sawe sagt für Berlin-Marathon ab
-
Kompany bestätigt: Musiala fehlt auch zum Ligastart
-
Rente mit 63: Warken zeigt Kompromisslinien auf
-
Palast: Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand
-
Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover
-
Eklat um Guendouzi: Chaos nach Feners Königsklassen-Coup
-
Bayern-Talent Mike wechselt nach Brügge
-
Tourismusbehörde: Mindestens acht Deutsche nach Sturzflut in Nepal vermisst
-
UN-Bericht: Mehr als die Hälfte der Böden weltweit befindet sich in schlechtem Zustand
-
RKI-Bericht: Bereits rund 15.800 hitzebedingte Todesfälle in diesem Sommer
-
Ifo: Unternehmen streichen weniger Jobs - In Summe aber weiter Arbeitsplatzabbau
-
Warken schließt Kanzlertausch nach Ost-Wahlen aus
-
Kolumbiens Präsident will zwei Ex-Guerrillaanführer an die USA ausliefern
-
Reallöhne steigen im zweiten Quartal um 1,5 Prozent
-
Miersch verteidigt Abschaffung der "Rente mit 63" - Sonderregeln für Härtefälle
-
Verfolgungsjagd mit Polizei: Mit über 150 km/h durch Dortmunder Innenstadt
-
"Durchbruch": Tarifabschluss im Einzelhandel in NRW erzielt
-
Verbraucherstimmung deutlich verbessert
-
SPD-Fraktionschef Miersch vor Wahl in Sachsen-Anhalt: "Da ist noch Spiel"
-
US-Medien: CIA-Direktor Ratcliffe warnte in Moskau vor Angriff auf Nato-Staaten
-
US Open: Muchova/Mensik holen Mixed-Titel
Soldat muss für Anerkennung von Belastungsstörung Lebensbedrohliches selbst erlebt haben
Erlebt ein Bundeswehrsoldat lebensbedrohliche Ereignisse im Auslandseinsatz nicht selbst, reichen bloße Berichte davon zur Anerkennung einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht aus. Aus einer solchen zu Unrecht anerkannten PTBS könnten wiederum keine anderen Schädigungsfolgen wie Alkoholabhängigkeit anerkannt werden, erklärte das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Mittwoch. Es ging um einen früheren Berufssoldaten, der zweimal für mehrere Monate in Afghanistan stationiert war.
Dort kamen drei seiner Kameraden durch eine Landmine und ein Selbstmordattentat ums Leben. Bei einem Raketenangriff sei der Kläger selbst im Bunker gewesen, erklärte das Gericht weiter. Einmal seien Jugendliche mit einer Mörsergranate auf ihn zugekommen, die sie aber ohne Explosion auf seine Aufforderung hin weggeworfen hätten.
Der heute 51-Jährige sei später an Krebs erkrankt und außerdem alkoholabhängig und darum mehrmals stationär in Behandlung gewesen. Seit 2018 sei eine Betreuerin für ihn bestellt, und er sei aus der Bundeswehr entlassen worden. Kurz zuvor habe die Bundesrepublik eine PTBS anerkannt und ihm Ausgleichszahlungen gewährt, seine Alkoholerkrankung aber nicht als weitere Schädigungsfolge anerkannt. Die Begründung sei gewesen, dass die Sucht bereits vor den Afghanistaneinsätzen bestanden habe.
Der frühere Soldat klagte und bekam zunächst vom Sozialgericht recht. Dieses verurteilte die Bundesrepublik dazu, die schwere Alkoholabhängigkeit als weitere Folge der Beschädigung im Wehrdienst anzuerkennen. Das Landessozialgericht hob dieses Urteil aber nun auf.
Ein Sachverständiger habe geschildert, dass die maßgeblichen Kriterien für eine PTBS nicht erfüllt seien und höchstens ein Ausgleich nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 gewährt werden könne, erklärte es.
Insbesondere habe der Soldat kein lebensbedrohliches, traumaauslösendes Ereignis in Afghanistan selbst erlebt. Er habe selbst bestätigt, dass er nur Situationen erlebt habe, die alle anderen Soldaten gleichermaßen beträfen.
Außerdem habe er gleich nach dem Auslandseinsatz eine Qualifizierungsmaßnahme in der Nato-Eingreiftruppe absolviert und sei dafür gesundheitlich als geeignet eingestuft worden, was bei einer schweren Traumatisierung kaum vorstellbar sei.
Während der gutachterlichen Untersuchung habe der Mann bei der Schilderung der Auslandseinsätze weder Begleiterscheinungen noch Vermeidungsverhalten gezeigt, zitierte das Gericht weiter. Anders als er von Konflikten mit seiner Frau erzählt habe: Dabei habe er "eine ausgeprägte Unruhe mit ungeordneter und sprunghafter Darstellung" gezeigt.
Seine Alkoholsucht wiederum sei auf seine familiäre Vorgeschichte und Probleme in der Ehe zurückzuführen, schon von Jugend an sei er extrem alkoholgefährdet gewesen. An den Wochenenden sei er schon vor seiner Zeit in Afghanistan oft betrunken gewesen.
P.Queiroz--PC