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Urteile im Prozess um Schmuggel von mehr als drei Tonnen Kokain rechtskräftig
Mehr als ein Jahr nach Prozessende sind die Urteile im Verfahren um den Schmuggel von mehr als drei Tonnen Kokain im hessischen Limburg rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Hauptangeklagten überwiegend abgewiesen, wie das Landgericht Limburg am Mittwoch mitteilte. Dieses hatte ihn im Dezember 2023 zu 13 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Ein Mitangeklagter wurde zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Drogen wurden laut Urteil zwischen September 2018 und Juni 2021 hauptsächlich nach Deutschland, Belgien und in die Niederlande gebracht. Zuerst hatte die Staatsanwaltschaft die Männer wegen Handelns oder unerlaubter Einfuhr von insgesamt knapp zwei Tonnen Kilogramm Drogen angeklagt.
Kurz vor Beginn des Prozesses im März 2023 wurde ein weiteres Verfahren damit verbunden, in dem ihnen Handel oder Schmuggel von weiterem Kokain vorgeworfen wurde. Die Revision des Hauptangeklagten blieb weitgehend erfolglos. Zwei vom Gericht eingezogene Handys darf er laut BGH nun doch behalten. Mit der Entscheidung sind nun beide Urteile rechtskräftig.
Gegen den Hauptangeklagten erhob die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mittlerweile eine weitere Anklage vor dem Landgericht Limburg. Darin wird ihm ein versuchter Mord an einem mutmaßlichen Komplizen in der Türkei vorgeworfen, wie das Landgericht mitteilte. Er soll mehrere Schüsse auf ihn abgegeben haben. Trotz seiner schweren Verletzungen soll dem Komplizen die Flucht gelungen sein. Die Schwurgerichtskammer prüfe derzeit die Eröffnung eines Hauptverfahrens.
F.Moura--PC