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US-Berufungsgericht hebt Verkaufsverbot von Handfeuerwaffen an unter 21-Jährige auf
Ein Gericht in den USA hat ein Verkaufsverbot für Handfeuerwaffen durch staatlich zugelassene Händler an unter 21-Jährige als verfassungswidrig eingestuft und aufgehoben. Der zweite Verfassungszusatzes besage, dass "das Recht der Menschen, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht verletzt werden darf", erklärte am Donnerstag (Ortszeit) das Bundesberufungsgericht in New Orleans.
Der Verfassungszusatz enthalte "keine Alters- oder Reifebeschränkungen", befand ein Ausschuss aus drei Richtern an dem als stark konservativ geltenden Gericht. Angefochten worden war das 1968 vom Kongress beschlossene Verkaufsverbot von drei Waffenrechtsgruppen sowie mehreren Einzelpersonen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren.
Während US-Bürger unter 21 Jahren derzeit keine Handfeuerwaffe von einem staatlich zugelassenen Händler kaufen können, ist der Kauf eines Gewehrs oder einer Schrotflinte allerdings möglich. Zudem können junge Menschen Handfeuerwaffen von einer Privatperson oder auf Waffenmessen erwerben.
Die Organisation Everytown Law, eine Initiative gegen Schusswaffengewalt, kritisierte die Gerichtsentscheidung als "rücksichtslos und unbegründet". Das Gesetz von 1968 sei "sowohl verfassungsgemäß als auch entscheidend für die öffentliche Sicherheit". Schusswaffen seien die häufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen, und 18- bis 20-Jährige begingen laut Polizeistatistiken "dreimal so viele Tötungen mit Schusswaffen wie Erwachsene ab 21 Jahren", erklärte die Initiative.
Das Oberste Gericht der USA hatte im vergangenen Jahr ein Urteil des Bundesberufungsgerichts in New Orleans gekippt und ein Gesetz bestätigt, das häuslichen Gewalttätern den Besitz einer Schusswaffe verbietet. Auch dieses Gesetz hatte das Berufungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
H.Silva--PC