-
Chinas Präsident Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen
-
Chinas Präsident Xi zu Staatsbesuch in den USA eingetroffen
-
Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
-
Betrieb am BER wegen Drohnensichtung kurzzeitig eingestellt
-
Kane über neuen Bayern-Vertrag: "Sind nah dran"
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel ein - Russland lehnt Kampfpause in der Ukraine ab
-
Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
-
DHB-Pokal: Flensburg wackelt in Lübeck mächtig
-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
-
Алекс Боди и проф. д-р Стефан Хаупт договорились о сотрудничестве в рамках легендарной коллекции произведений искусства в Румынии
-
Israelfeindlicher Angriff auf Mann in Düsseldorf - Staatsschutz ermittelt
-
Alex Bodi și prof. dr. Stefan Haupt încheie un acord de cooperare pentru o colecție de artă legendară în România
-
Bericht: Frühere Spitzenpolitiker von Berliner SPD gegen Gespräche mit Linkspartei
-
Berichte: Berlin zieht Bewerbung um Olympische Sommerspiele ab 2036 zurück
-
"Stille Helden": Linnemann schließt Kürzungen für pflegende Angehörige aus
-
Nationalelf trägt schon am Donnerstag letztes adidas-Trikot
-
Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin
-
Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend
-
Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München
-
Syriens Übergangspräsident bekräftigt vor der UNO Anspruch auf den Golan
-
Medien: Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Erstmals wieder hochrangiges Treffen von Vertretern Polens und Belarus' bei UN-Vollversammlung
-
Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen
-
Großbritannien will mit neuem Zentrum gegen russische Desinformation vorgehen
-
Bahn: Neue Italien-Verbindung bindet beliebte Urlaubsziele "noch komfortabler" an
-
Baden-Württemberg: Hunderte Kilogramm Zwetschgen gestohlen - acht Bäume abgeerntet
-
Linnemann will an privater Krankenversicherung festhalten
Inhaftierter Fernsehkoch Schuhbeck ab Juni wieder vor Gericht
Der wegen Steuerhinterziehung in Haft sitzende Fernsehkoch Alfons Schuhbeck muss ab Juni erneut vor Gericht. Das Landgericht München I ließ die Anklage gegen Schuhbeck wegen Subventionsbetrugs und weiterer Delikte zur Hauptverhandlung zu, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Das Gericht setzte demnach vier Verhandlungstage bis zum 14. Juli an.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 75-Jährigen wegen Subventionsbetrugs, Insolvenzverschleppung, Betrugs, versuchten Betrugs und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt angeklagt. Den Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ließ das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft aber fallen, wie der Gerichtssprecher mitteilte. Zur Begründung wurde auf die zu erwartende Verurteilung in den anderen Tatkomplexen hingewiesen.
Schuhbeck sitzt derzeit eine rechtskräftig gewordene Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro ab. Wie die Steuerhinterziehung stehen auch die neuen Vorwürfe im Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten als Gastronom.
Als Koch, Kochbuchautor, Gastwirt, Fernsehkoch und Unternehmer betrieb der ehemalige Koch des FC Bayern München vor seiner Haft eine verzweigte Unternehmensgruppe. Für neun seiner Betriebe soll Schuhbeck die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl die jeweiligen Unternehmen bereits zahlungsunfähig waren.
Schuhbeck soll für mehrere seiner Betriebe zudem verschiedene staatliche Coronahilfen beantragt haben. Er soll laut Anklage dabei bewusst falsche Angaben gemacht haben, um Subventionen und eine neue Einnahmequelle zu bekommen. Insgesamt soll er rund 460.000 Euro an Coronahilfen und anderen Subventionen kassiert haben.
Das erhaltene Geld soll Schuhbeck nicht für die Unternehmen genutzt haben, für die es beantragt war. Er soll vielmehr einen Großteil an andere seiner Gesellschaften überwiesen oder deren Schulden bedient haben.
Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Subventionsbetrug in 19 Fällen. In vier weiteren Fällen habe er sich des Betrugs schuldig gemacht, in fünf weiteren Fällen, in denen Hilfen nicht ausbezahlt wurden, des versuchten Betrugs.
Die Anklage wirft Schuhbeck vor, durch die teilweise bereits seit 2017 und damit deutlich vor der Coronapandemie bestehende Zahlungsunfähgkeit seiner Gesellschaften zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt zu haben. Diese hätten Leistungen erbracht, für die Schuhbecks Betriebe nicht gezahlt hätten. Mindestens ein Unternehmen habe deshalb als Folge selbst Insolvenzantrag stellen müssen.
Außerdem seien nun zahlreiche ehemalige Gläubiger von Schuhbeck mit erheblichen Forderungen von dessen Insolvenzverwalter konfrontiert. Dies betreffe die Fälle, in denen sie von Schuhbeck Zahlungen zu Zeitpunkten erhalten hätten, zu denen dessen Gesellschaften bereits zahlungsunfähig gewesen seien. Im Fall einer Verurteilung droht Schuhbeck erneut eine Haftstrafe.
M.Carneiro--PC