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Geldstrafe für Anästhesisten wegen fahrlässiger Tötung in Hessen
Das Amtsgericht im hessischen Kassel hat gegen einen Anästhesisten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung verhängt. Er soll 12.000 Euro zahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige bei der Narkose eines verschiedentlich vorerkrankten Patienten mehrere Behandlungsfehler gemacht hatte, die zum Tod des 71-Jährigen führten.
So versäumte er es pflichtwidrig, die Beatmungsmaschine und den Atemwegsfilter vor ihrem Einsatz auf ihre Funktionalität zu überprüfen. Deshalb fiel ihm nicht auf, dass der Filter von Anfang an verstopft und daher nicht einsatztauglich war. Durch den verstopften Filter und dem damit einhergehenden Sauerstoffmangel wurde der Patient schnell reanimationspflichtig.
Der 59-Jährige versäumte daraufhin, diesem Zustand abzuhelfen. Zwar wechselte er richtigerweise auf Handbeamtmungsbeutel, er hätte aber gleichzeitig auch das Atemfiltersystem entfernen müssen. Diese für Ärzte einfache Maßnahme hätte den Notfall sofort komplett behoben und das Leben des Manns gerettet. Der 71-Jährige starb an Sauerstoffmangel im Gehirn.
S.Pimentel--PC