-
Bas bezweifelt Sinn von Attest ab erstem Krankheitstag und stellt Bedingungen
-
Norweger tragen sich in Kondolenzbücher für König Harald V. ein
-
Politische Verantwortung und schwindende Geduld der Wähler
-
BWE-Servicegesellschaft strebt Insolvenz in Eigenverwaltung an
-
USA und Venezuela vereinbaren langfristiges Ölprojekt für 17 Felder
-
Mauro Lustrinelli vor Bundesliga-Debüt mit Union Berlin
-
Nashville prüft Umbenennung des Flughafens zu Ehren von Dolly Parton
-
Sechs Verletzte nach Kollision zweier Autos in Boltigen
-
Sam Maes trainiert nach Team-Aus künftig mit US-Technikgruppe
-
Zürich kaufte in vier Jahren 47 Liegenschaften mit 527 Wohnungen
-
Technischer Defekt löste Parkhausbrand in Karlsruhe aus
-
Bauarbeiten schränken Bahnverkehr rund um Karlsruhe bis Mitte September ein
-
SC Freiburg steigt in Transferpoker um KSC-Talent Louey Ben Farhat ein
-
IC-Linie 61 fährt vorübergehend ohne mehrere Halte
-
RhineCleanUp lädt in Rappenwört zur gemeinsamen Müllsammelaktion ein
-
Arbeitslosigkeit im Leipziger Agenturbezirk steigt im August weiter
-
Kinderbuch dreht das klassische Prinzessinnen-Retter-Märchen um
-
Zwei Verkehrsunfälle in der Region Leipzig beschäftigen Polizei
-
Digitale Ausstellung dokumentiert Geschichte der Schocken-Kaufhäuser in Sachsen
-
Großbrand in leerstehendem Gebäude in Leipzig-Wahren
-
Christopher Nkunku kehrt zum Bundesliga-Start zu RB Leipzig zurück
-
Leipzig und Umgebung bieten am Wochenende zahlreiche Veranstaltungen
-
Neue Gleisarbeiten am Leipziger Waldplatz bringen Umleitungen
-
"Mein Zuhause": Norris bis mindestens 2030 bei McLaren
-
AfD-Nachwuchsorganisation startet Bundskongress in Magdeburg
-
Gouverneur: Mindestens 27 Tote bei russischem Angriff nahe Kiew
-
Referendum über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen in Island
-
IW Köln erwartet kaum Veränderungen durch Attestpflicht ab Tag eins
-
Anwalt: US-Regierung verhandelt mit Immobilienfirma über Verkauf von Land des Yosemite-Parks
-
Thurgauer Schulen: Lehrermangel überwunden, Werteverlust und Sonderschulquote steigen
-
Red-Bull-Junior Tsolov absolviert Formel-1-Debüt in Imola
-
Leserbrief fordert Durchsetzung des Kopftuchverbots an Schulen
-
Leserbrief hinterfragt Bablers sozialpolitische Maßnahmen
-
Leserbrief verlangt Entlastung Österreichs als EU-Nettozahler
-
Josef Pühringer kritisiert Altersgrenze bei Grünen-Umfrage
-
Leserbrief sieht etablierte Parteien in Oberösterreich unter Druck
-
Leserbrief warnt vor Konflikt um Kopftuchverbot zu Schulbeginn
-
Leserbrief führt ÖVP-Verluste auf Distanz zur Bevölkerung zurück
-
Leserbrief kritisiert Trumps territoriale und geografische Forderungen
-
Zwei Autos kollidieren auf Salzburgs Imbergstraße
-
Sturm löst zahlreiche Wasserrettungseinsätze im Flachgau aus
-
Geflohene Jugendliche nach Fahndung in Maisfeld festgenommen
-
27-jährige Österreicherin und Hund tot in Kleintransporter gefunden
-
Polizei zieht nach Drogenfahrt und E-Scooter-Unfall Führerscheine ein
-
Ebenauer Mühlenfest zeigt historisches Müllerhandwerk
-
Ebenau feiert Mühlenfest mit Handwerk, Musik und Kulinarik
-
Selenskyj verlangt täglich bis zu 1.000 Langstreckendrohnen gegen Russland
-
Serbiens Justizminister deutet staatliche Ehren für Ratko Mladić an
-
Mercedes-AMG CLA 45 4MATIC+: Elektro-Sprinter mit 680 PS und Nürburgring-Rekord
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Himalaya-Sturzflut - 2980 Menschen vermisst
Kaspersky scheitert in Karlsruhe mit Verfassungsbeschwerde zu Warnung vor Virensoftware
Der russische Hersteller Kaspersky ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor seiner Virenschutzsoftware gescheitert. Das Gericht nahm die Beschwerde wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Zunächst müssten - nach bereits ergangenen Eilentscheidungen - die Entscheidungen der Fachgerichte in der Hauptsache abgewartet werden. (Az. 1 BvR 1071/22)
Das BSI hatte Mitte März eine Warnung vor der Software herausgegeben und dies unter anderem mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine begründet. So hielt das Institut angesichts russischer Drohungen gegen die Bundesrepublik Manipulationen an der Software oder den Zugriff auf bei Kaspersky gespeicherte Daten für möglich.
Dagegen wandte sich das deutsche Tochterunternehmen von Kaspersky mit einem Eilantrag vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Dieses lehnte den Antrag ab. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster wies vier Wochen später eine dagegen gerichtete Beschwerde zurück, was nicht mehr vor anderen Gerichten angefochten werden konnte.
Daraufhin zog Kaspersky nach Karlsruhe. Das Unternehmen machte eine Verletzung verschiedener Grundrechte geltend. Diese bezogen sich aber nicht auf das Eilverfahren, wie das Bundesverfassungsgericht erklärte. Es sei für Kaspersky nicht unzumutbar, "den Rechtsweg in der Hauptsache zu beschreiten".
Die Firma habe nicht dargelegt, dass ihr dadurch irreparable Schäden drohten, zumal die nun vorgelegten Zahlen zu möglichen Umsatzeinbußen "erheblich" von den im vorherigen Verfahren angegebenen Zahlen abwichen.
Kaspersky hatte auch in Karlsruhe einen Eilantrag eingereicht, den das Verfassungsgericht aber wegen der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärte. Die BSI-Warnung kann also vorerst weiter bestehen bleiben.
E.Ramalho--PC