-
Unionsfraktion will Einbindung von Bundestag bei EU-Nutzung von Russland-Vermögen
-
Biathlon: Preuß kehrt in Weltcup zurück
-
DDR-Weihnachtsklassiker: Frank Schöbel überrascht Comeback von 40 Jahre altem Song
-
Albanese: Schützen von Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert
-
Rechtsextreme Musik auf Weihnachtsmarkt: Staatsschutz ermittelt in Niedersachsen
-
RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig
-
Umfrage: Nur 22 Prozent der Jugendlichen glauben an bessere Zukunft
-
Elf Kilo mehr als im Vorjahr: Pro-Kopf-Menge an Haushaltsabfall 2024 gestiegen
-
Neffe von Thailands Ex-Regierungchef Thaksin als Spitzenkandidat für Wahl im Februar nominiert
-
Brand von Theaterlager mit hohem Millionenschaden: Anklage gegen Obdachlosen in Ulm
-
China kündigt "Antidumping"-Zölle auf Schweinefleisch aus der EU an
-
Erdölpipeline nach Havarie wieder in Betrieb gegangen
-
An Heiligabend gibt es in Deutschland im Durchschnitt 1470 Geburten
-
US-Autobauer Ford will weniger E-Autos bauen und schreibt 19,5 Milliarden Dollar ab
-
Nach Anschlag in Sydney: Australiens Premier besucht Helden von Bondi Beach im Krankenhaus
-
NBA: Jokic überragend - Flagg historisch
-
NFL: Rodgers mit Pittsburgh auf Play-off-Kurs
-
80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat
-
NHL: Stützle führt Ottawa mit drei Vorlagen zum Sieg
-
Medien: CAS verhandelt im Januar über Doekhis Verbandswechsel
-
Radprofi Kämna träumt von Etappensieg und Tour-Start
-
Albanese: Anschlag in Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert
-
EU-Kommission legt Vorschläge für Verbrenner-Autos nach 2035 vor
-
EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an inhaftierte Journalisten in Belarus und Georgien
-
EU-Parlament entscheidet über Abschwächen des Lieferkettengesetzes
-
Ukraine: Selenskyj und Merz sehen Fortschritte bei Sicherheitsgarantien - Europäer schlagen "multinationale" Truppe vor
-
Trump verklagt BBC auf zehn Milliarden Dollar
-
Demokratie-Aktivist Jimmy Lai: Trump ruft China zur Freilassung auf
-
Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein
-
Chile: Ultrarechter Wahlsieger Kast verspricht Regierung der "nationalen Einheit"
-
Ukraine-Gespräche: Selenskyj und Merz sehen erhebliche Fortschritte bei Sicherheitsgarantien
-
Tod von US-Regisseur Rob Reiner und Frau: Sohn unter Mordverdacht
-
Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick unter Mordverdacht
-
Familie: Iranische Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi bei Festnahme brutal geschlagen
-
Merz begrüßt Zusagen der USA für Sicherheitsgarantien in Ukraine-Gesprächen
-
Ukraine: Merz warnt EU vor Folgen einer Blockade der Nutzung russischen Vermögens
-
Neue EH55-Förderung für energieeffiziente Häuser startet am Dienstag
-
Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam
-
Französischer Senat verabschiedet Haushalt - Vermittlungsausschuss übernimmt
-
Niedrigste Teilnehmerzahl seit gut 20 Jahren: 35 Länder bei ESC 2026 in Wien
-
Ukraine-Unterhändler sieht "echte Fortschritte" bei Gesprächen mit US-Delegation in Berlin
-
Kompany Belgiens Trainer des Jahres
-
Filmemacher Rosa von Praunheim heiratet Lebensgefährten Oliver Sechting
-
Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz
-
Australische Regierung will nach antisemitischem Anschlag in Sydney Waffengesetze verschärfen
-
Ehemaliger Rapper in Hessen wegen Kindesmissbrauchs zu langer Haft verurteilt
-
Mislintat: Jobgarantie für Anfang gegen Fürth
-
Kleindienst erneut am Knie behandelt - mehrere Wochen Pause
-
CDU will Rentenkommission freie Hand geben - Weise für Ko-Vorsitz nominiert
-
BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung
Beschwerde gegen drohende Abschiebung nach Griechenland scheitert in Karlsruhe
Ein Afghane, der schon in Griechenland internationalen Schutz bekam, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung seines Asylantrags in Deutschland gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Beschwerde nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig, weil der Afghane sie nicht ausreichend begründet habe. Der 1995 geborene Mann war im Februar 2024 nach Griechenland ein- und im Mai 2024 nach Deutschland weitergereist. (Az. 2 BvR 1425/24)
Er stellte einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im August ablehnte. Es drohte ihm die Abschiebung nach Griechenland an. Der Mann wandte sich mit einer Klage an das Berliner Verwaltungsgericht und stellte dort auch einen Eilantrag. Dieser wurde aber abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht erklärte, dass dem Afghanen in Griechenland keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe, die gegen die europäische Menschenrechtskonvention oder die Grundrechtecharta verstoße.
Eine unter Beteiligung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR erstellte Studie zeige, dass nur bis zu fünf Prozent der anerkannt schutzberechtigten Afghanen in Griechenland obdachlos seien. Außerdem könnten Schutzberechtigte zumindest zeitweise in der sogenannten Schattenwirtschaft arbeiten und so ihren Lebensunterhalt sichern.
Gegen diese Entscheidung wandte sich der Afghane an das Bundesverfassungsgericht. Er argumentierte, dass das Verwaltungsgericht den Eilantrag nicht habe ablehnen dürfen, weil das übergeordnete Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Lage für Schutzsuchende in Griechenland anders beurteile. Darum sei die Erfolgsaussicht seiner Klage offen.
Das Verwaltungsgericht habe seine drohende Verelendung in Griechenland verneint, ohne dafür eine tragfähige Grundlage zu haben. Ihm drohe dort Obdachlosigkeit. In der sogenannten Schattenwirtschaft zu arbeiten, sei nicht zumutbar. Außerdem seien europarechtliche Fragen offen - ob auf Schwarzarbeit verwiesen werden dürfe und was dieser Begriff überhaupt umfasse.
Dabei legte der Afghane aber weder die zitierte Studie zu Obdachlosigkeit noch eine Auskunft der deutschen Botschaft in Athen vor, auf die sich das Verwaltungsgericht gestützt hatte. Das Verwaltungsgericht habe die Frage von möglichen Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention geprüft und anders beantwortet als das Oberverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen. Das sei nicht zu beanstanden, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Zu Schattenwirtschaft habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits entschieden, dass solche Arbeit Schutzberechtigten zuzumuten sei, solange sie sich damit nicht der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzten. Für eine Übergangszeit sei Schwarzarbeit zumutbar, erklärte das Bundesverwaltungsgericht im November zu Schutzberechtigten in Italien.
In der kommenden Woche will das Bundesverwaltungsgericht auch darüber verhandeln, ob Abschiebungen von Menschen möglich sind, die in Griechenland Schutz bekamen - so wie in dem Fall, über den das Verfassungsgericht nun entschied.
F.Cardoso--PC