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Angeklagter in Prozess um Polizistenmorde von Kusel deutet Schüsse in Notwehr an
Im Prozess um den Doppelmord an zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat der Hauptangeklagte am Dienstag Schüsse eingeräumt, will diese nach eigenen Angaben aber in einer Art Notwehrsituation abgegeben haben. Andreas S. habe damit erreichen wollen, dass auf ihn selbst abgefeuerte Schüsse aufhörten, sagte einer seiner Verteidiger bei der Verlesung einer Einlassung seines Mandanten zum Verfahrensauftakt vor dem Landgericht Kaiserslautern.
In der Einlassung schilderte S. eine für ihn nach eigenem Empfinden völlig unübersichtliche Situation, in der er nicht gewusst habe, wer weshalb auf wen schieße. Sein Mitangeklagter Florian V. habe eine Schrotflinte in der Hand gehalten, hieß es in der von der Verteidigung verlesenen Erklärung. Dieser habe "geistig abwesend" gewirkt. S. habe ihm die Waffe schließlich entrissen.
Zuvor hatte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen. Demnach soll S. seine beiden Opfer am 31. Januar bei einer zufälligen nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße getötet haben, um seine Aktivitäten als Wilderer zu verdecken. Er ist deshalb wegen zweifachen Mordes und verschiedener weiterer Delikte angeklagt.
Die Tat löste bundesweit großes Entsetzen aus. Ursprünglich wurde auch V. des Mordes verdächtigt, der S. in der Tatnacht in dem Auto begleitet hatte. Der Mordvorwurf gegen ihn wurde allerdings fallen gelassen.
V. wirft die Anklage jedoch wie S. gemeinschaftliche gewerbsmäßige Jagdwilderei in der Tatnacht vor. Er muss sich daher in dem Prozess ebenfalls vor Gericht verantworten. Bis Anfang September sind noch 13 weitere Termine angesetzt.
O.Gaspar--PC