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Haftstrafen gegen zwei 16-Jährige nach Doppelmord in Leipzig rechtskräftig
Vom Landgericht Leipzig gegen zwei 16-jährige Jugendliche verhängte Haftstrafen wegen Doppelmords sind rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revisionen der beiden Angeklagten gegen das Urteil in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. (5 StR 245/25)
Das Landgericht Leipzig hatte die Jugendlichen im November unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer Brandstiftung verurteilt.
Einer der zur Tatzeit 16-Jährigen erhielt zehn Jahre Jugendhaft, seine gleichaltrige Mitangeklagte sechseinhalb Jahre Jugendhaft. Die Verteidigung der beiden Angeklagten hatte deutlich mildere Strafen gefordert.
Der Jugendliche hatte sich dem Gericht zufolge im Februar 2024 Zugang zur Wohnung der Familie der Mitangeklagten verschafft und die Mutter der Jugendlichen und deren Lebensgefährten mit einem Messer getötet. Zudem griff er einen Bruder der 16-Jährigen an, der schwer verletzt wurde.
Anschließend legte er Feuer, um Spuren der Tat zu verdecken. Dabei nahm er dem Gericht zufolge eine mögliche Verletzung anderer Bewohner des Mehrfamilienhauses durch Rauchgase billigend in Kauf. Die verurteilte Mittäterin unterstützte demnach die Umsetzung des Tatplans, war am Ort des Geschehens aber selbst nicht anwesend.
H.Silva--PC