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Deckeneinsturz in Düsseldorfer Disko mit Verletzten: Geldstrafe für Bauunternehmer
Nach einem Deckeneinsturz in einer Düsseldorfer Diskothek ist ein Bauunternehmer zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den 66-Jährigen einer Sprecherin zufolge am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung. Im März 2022 waren während des Partybetriebs Teile der Decke des Nachtklubs herabgestürzt. Vier Menschen wurden verletzt, zwei von ihnen schwer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Anklage führte die Trockenbaufirma des 66-jährigen Geschäftsführers im Jahr 2021 Deckenarbeiten in dem Nachtclub aus. Dabei wurde eine Gipsdecke abgerissen und eine neue Abhangdecke angebracht. Als sich später Risse in der Decke zeigten, brachte der 66-Jährige eine zweite Gipskartonlage an. Dadurch habe sich das Gewicht der Decke erhöht.
Am frühen Morgen des 27. März 2022 stürzte dann ein rund 13 Meter langes Stück der Decke über dem Thekenbereich herab. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Angeklagte die Risse untersuchen und die fehlende Tragfähigkeit erkennen müssen.
Bei dem Unglück waren laut früheren Polizeiangaben eine 25-jährige Mitarbeiterin der Disko und eine 20-jährige Besucherin so schwer verletzt worden, dass sie ins Krankenhaus mussten. Die anderen beiden Verletzten konnten vor Ort versorgt werden.
T.Resende--PC