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Mörder und Vergewaltiger von Mädchen aus Baden-Württemberg rechtskräftig verurteilt
Beide Urteile gegen einen Mann, der in Baden-Württemberg eine 17-Jährige ermordete und eine 15-Jährige vergewaltigte, sind rechtskräftig. Nach Angaben des Landgerichts Stuttgart vom Freitag bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auch das zweite Urteil gegen den inzwischen 38-Jährigen. Er hatte im Juli 2022 ein 17 Jahre altes Mädchen aus Asperg erwürgt.
Dafür verurteilte ihn das Landgericht im Mai 2023 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Diese Strafe war bereits rechtskräftig. Im März dieses Jahres wurde der Mann zusätzlich wegen der Vergewaltigung eines anderen Mädchens in Markgröningen verurteilt, die er bereits im April 2021 begangen hatte.
Das Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Dagegen wandte er sich an den BGH, der seine Revision aber nach Angaben des Landgerichts als unbegründet zurückwies.
H.Silva--PC