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Bewährungsstrafe für Vergewaltigung von behinderter Frau in Nordrhein-Westfalen
Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Detmold hat einen Busfahrer wegen der Vergewaltigung einer behinderten Frau in drei Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er zudem wegen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 77-Jährige als Fahrer eines Kleinbusses, mit dem behinderte Menschen von ihren Wohnungen zu ihrer Arbeit gefahren wurden, im April und Mai 2024 die 46-Jährige bei drei gemeinsamen Fahrten vergewaltigt hatte. Dabei war sie jeweils der einzige Fahrgast.
Der 77-Jährige stellte den Bus an einem Parkplatz in Bad Salzuflen ab, rief das Opfer in den hinteren abgedunkelten Teil des Fahrzeugs und vergewaltigte die Frau. Nach Angaben des Gerichtssprechers handelte es sich beim Urteil um einen Ausnahmefall. Normalerweise gebe es bei drei vollendeten Vergewaltigungen keine Bewährungsstrafe.
Durch sein Geständnis habe der Mann dem Opfer allerdings eine Aussage vor Gericht erspart. Zudem habe er sich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs dazu verpflichtet, 7000 Euro zu zahlen. Das Urteil fiel am ersten Verhandlungstag und ist bereits rechtskräftig.
X.Matos--PC