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Oberlandesgericht in Hamm bestätigt Verurteilung von 81-Jähriger wegen SA-Parole
Das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm hat die Verurteilung einer 81-jährigen Frau wegen des Rufens der verbotenen SA-Parole "Alles für Deutschland" bestätigt. Das Gericht verwarf die Revision der Angeklagten am Montag als unbegründet, wie es mitteilte. Das vorangegangene Urteil des Landgerichts Detmold ist damit rechtskräftig. Die 81-Jährige aus Detmold muss eine Geldstrafe von 1800 Euro zahlen.
Die Frau hatte am 29. April 2024 auf dem Marktplatz in Lemgo während einer Demonstration gegen Rechtsradikalismus laut die Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) gerufen. Die Angeklagte ärgerte sich demnach über das Auftreten der Demonstranten.
Das Amtsgericht Detmold verurteilte die Frau im Januar 2025 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Das Landgericht wies ihre Berufung im April zurück. Dagegen legte die Angeklagte Revision ein.
Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass die Strafbarkeit der Parole "Alles für Deutschland" nicht erst durch jüngere Rechtsprechung begründet sei. Sie steht vielmehr bereits seit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2006 fest.
Das Landgericht habe sich zudem in der Beweiswürdigung davon überzeugen können, dass der 81-Jährigen die Herkunft der nationalsozialistischen Parole bewusst gewesen war. Rechtsfehler stellte das Oberlandesgericht nicht fest.
M.Carneiro--PC