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Bundesgerichtshof verhandelt über teure Untermiete
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über ein besonders drängendes Thema: die Folgen des Wohnungsmangels. Es geht um einen Berliner Mieter, der die Wohnung untervermietete - und damit 500 Euro monatlich einnahm. Die Untermiete war deutlich höher, als es die Mietpreisbremse vorsieht. Die Frage ist, ob der Vermieter dem Hauptmieter deshalb kündigen darf. (Az. VIII ZR 228/23)
Der Mieter zahlte 460 Euro Kaltmiete. 2020 ging er ins Ausland und ließ einen Untermieter einziehen, von dem er 962 Euro kalt verlangte. Wegen der Mietpreisbremse dürften Vermieter bei einem neuen Mietvertrag hier höchstens 748 Euro nehmen. Die Vermieterin kündigte dem Mieter und klagte auf Räumung. Das Berliner Landgericht gab der Klage statt. Der Mieter wandte sich an den BGH, der nun höchstrichterlich entscheiden soll.
E.Ramalho--PC