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Bonner Silvesterkrawalle gegen Polizei: Bundesgerichtshof bestätigt Strafen
Nach den Bonner Silvesterkrawallen zum Jahreswechsel 2022/2023 sind die Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Urteile des Landgerichts in der nordrhein-westfälischen Stadt. Eine Gruppe von Menschen, vorwiegend Jugendliche, hatte in der Nacht Polizisten mit Steinen beworfen und mit Feuerwerk beschossen. (Az. 2 StR 473/24 und 2 StR 392/25)
Sie hatten sich über soziale Netzwerke dazu verabredet, wie das Landgericht feststellte. Es führte zwei Verfahren gegen insgesamt zwölf Tatverdächtige. An den BGH wandten sich davon nach den Urteilen drei junge Männer, die wegen der Angriffe auf die Polizisten, Widerstands gegen sie, Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden waren.
Das Landgericht verhängte gegen einen zur Tatzeit 19-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr. Ein zur Tatzeit 17-Jähriger bekam eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung, ein damals 16-Jähriger sollte 1500 Euro an die geschädigten Polizisten und eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der BGH verwarf nun die Revisionen der drei Angeklagten, die sich an ihn gewandt hatten. Damit wurden die Urteile insgesamt rechtskräftig.
M.A.Vaz--PC