-
Butterpreis sinkt weiter - 250 Gramm bei Lidl und Norma für 99 Cent
-
Elversberg holt Big Points im Verfolgerduell
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über Nachfolge von Wagenknecht
-
DOSB-Präsidium erhält ab 2027 Vergütung
-
Vier Zivilisten und ein Soldat bei Gefechten zwischen Afghanistan und Pakistan getötet
-
Nobelinstitut: Venezolanerin Machado will für Friedensnobelpreis nach Oslo reisen
-
Abu Dhabi: Russell vor Norris und Verstappen
-
Rodeln: Loch feiert Auftaktsieg in Winterberg
-
DOSB: Bewertungssystem für Olympia-Bewerberranking beschlossen
-
Merz zu Antrittsbesuchen in Jordanien und Israel abgeflogen
-
Weikert attackiert Schenderlein: "Bitte nie gegen den Sport"
-
"Ganz neues System": Arbeitsministerin Bas für grundlegende Rentenreform
-
Bach ermuntert DOSB bei Olympia-Bewerbung: "Packen Sie es an!"
-
Kallas zu neuer US-Sicherheitsstrategie: USA weiter "unser größter Verbündeter"
-
Armin Laschet übernimmt Vorsitz von Karlspreisgesellschaft
-
Warnung vor Todesopfern durch Hunger nach verheerender Flutkatastrophe in Indonesien
-
Olympia-Quali: Deutsche Curling-Frauen starten mit Niederlage
-
NHL: Peterka und Utah siegen erneut
-
Wagner glänzt: Orlando schlägt Miami
-
Bis Montag: Mainzer Trainersuche vor dem Abschluss
-
"Football" statt "Soccer"? Trump fordert Umbenennung
-
WM-Quartier: Nagelsmann ist "guter Dinge"
-
Thomas Gottschalk verabschiedet sich auf RTL von Samstagabend-Fernsehunterhaltung
-
Merz reist zu Antrittsbesuchen nach Jordanien und Israel
-
Ukraine und USA: Fortschritt hin zu Friedensabkommen hängt von Russland ab
-
Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: Angeklagter erscheint erstmals vor Gericht
-
Merz: Austausch mit de Wever über russische Vermögenswerte war "konstruktiv"
-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
Arztpraxen haften nicht für mögliche Corona-Impfschäden
Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie. In solchen Fällen haftet der Staat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. (Az. III ZR 180/24)
Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen war vor Gericht gezogen. Er hatte sich im Dezember 2021 zum dritten Mal gegen Covid-19 impfen lassen. Drei Wochen später wurde bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert. Der Mann führt das auf die Coronaimpfung zurück. Seine Ärztin habe Fehler gemacht, gab er an. Außerdem sei er nicht ausreichend aufgeklärt worden.
Um die Frage, ob das so war und ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelt, ging es am BGH nicht. Dieser musste nur klären, wer in solchen Fällen möglicherweise haftet - gegen wen also geklagt werden kann.
Der Mann hatte seine Ärztin verklagt und 800.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Will er weiter einen Impfschaden geltend machen, muss er nun stattdessen gegen den Staat klagen.
In dem Urteil ging es um den Zeitraum bis April 2023 und nur um Arztpraxen. Bei Impfungen in Impfzentren oder durch mobile Impfteams war bereits klar, dass für mögliche Schäden der Staat haftet.
J.Pereira--PC