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Autofahrer nach Wildunfällen zur Kasse gebeten: Urteil gegen Jäger bestätigt
Das Landgericht Baden-Baden hat die Verurteilung eines Jägers wegen unrechtmäßigen Kassierens von Entschädigungen nach Wildunfällen im Wesentlichen bestätigt. Wie schon das Amtsgericht verurteilte auch das Landgericht den Mann zu einer Geldstrafe von 5500 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Die Entscheidung fiel am Mittwoch.
Der Jäger hatte nach zwei Wildunfällen im Dezember 2022 beziehungsweise im Januar 2023 von Autofahren jeweils Bargeldzahlungen von 200 Euro pro Tier eingefordert. Diese sollten als Entschädigung für eine Wildunfallbescheinigung beziehungsweise als Schadenersatz für die verletzten Tiere gelten.
Im Mai 2023 warf er außerdem einem Landwirt unter Vorlage eines Fotos eines getöteten Rehkitzes vor, drei Kitze bei Mäharbeiten getötet zu haben. Er verlangte 600 Euro Entschädigung pro Reh, was der Landwirt in bar bezahlte.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und gab an, dass bei den Unfällen sein Aneignungsrecht verletzt worden sei. Daher habe ihm Schadenersatz zugestanden. Er legte Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil ein.
Das Landgericht bestätigte die Sichtweise des Amtsgerichts größtenteils. Im Gegensatz zum Amtsgericht wertete es aber den dritten Fall nicht als Betrug, sondern als Nötigung. Die Kammer habe nicht ausschließen können, dass der Angeklagte davon überzeugt gewesen sei, einen Entschädigungsanspruch zu haben, hieß es.
L.Henrique--PC