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Anklage gegen Münchner Arzt wegen Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe erhoben
Die bei der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft ansässige bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen hat wegen Abrechnungsbetrugs in Höhe von mehr als drei Millionen Euro Anklage gegen einen Münchner Arzt erhoben. Der Mediziner soll in 25 Quartalsabrechnungen in den Jahren 2014 bis 2020 tatsächlich nicht erbrachte ärztliche Leistungen abgerechnet haben, wie die Behörde am Freitag mitteilte.
So soll er bei gesetzlich versicherten Patienten, obwohl diese nur einmal – häufig wegen einer Notfallbehandlung - in seiner Praxis gewesen seien, in den vorherigen und auf die Behandlung folgenden Quartalen weitere fiktive Leistungen abgerechnet haben.
Dafür soll er laut Anklagebehörde persönlich die Versichertenkarten der Patienten eingelesen und hierbei die Karte auch für zurückliegende und für in der Zukunft liegende Quartale erfasst haben. Für diesen Schritt soll er das Datum am Computer jeweils verstellt haben.
Auch für eigene Praxismitarbeiter, deren Angehörige und weitere Patienten soll der Angeschuldigte nicht erbrachte Leistungen für Zeiträume abgerechnet haben, in denen diese bei ihm gar nicht in Behandlung waren.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war den Angaben zufolge eine Anzeige einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dort waren einer Kundenberaterin Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten des Arztes aufgefallen.
Insbesondere soll dieser wegen eines angeblich nicht funktionierenden Kartenlesegeräts wiederholt Ersatzbehandlungsscheine angefordert haben. Durch diese können im Einzelfall tatsächlich erbrachte Leistungen auch dann abgerechnet werden, wenn die Versichertenkarte nicht eingelesen werden konnte.
Die umfangreichen Ermittlungen hätten dann zu der Entscheidung geführt, gegen den Arzt Anklage zu erheben. Durch die Anforderung der Ersatzbehandlungsscheine soll er sichergestellt haben, dass die Patienten tatsächlich bei der jeweiligen Krankenkasse noch versichert sind.
Im Ermittlungsverfahren zeigte sich der Arzt demnach überwiegend geständig. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht München I entscheiden.
H.Silva--PC