-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg
-
Junge-Gruppe-Chef Reddig: Rentenpaket geht "gegen meine fundamentale Überzeugung"
-
Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
-
Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord
-
Neue Sicherheitsstrategie: USA wollen weltweite Militärpräsenz anpassen und warnen Europa vor kultureller "Auslöschung"
-
Wohnhausbrand in Niedersachsen: Retter kommt ums Leben
-
Fünf Drohnen über französischem Atom-U-Boot-Stützpunkt gesichtet
-
Zerstückelte Frauenleiche ohne Kopf: Polizei in Bonn übernimmt Ermittlungen
-
Abu Dhabi: Norris zum Auftakt knapp vor Verstappen
-
Bundestag berät abschließend über Rentenpaket - Bewährungsprobe für Schwarz-Rot
Vergewaltigung in Kölner Kaserne: BGH bestätigt Urteil gegen frühere Soldaten
Vier Jahre nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in einer Kölner Kaserne sind die Täter, zwei frühere Soldaten, rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag die Strafen gegen die beiden Männer. Gegen einen von ihnen hatte das Kölner Landgericht im Dezember eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt, gegen den anderen eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. (Az. 2 StR 259/25)
Der jüngere Angeklagte war zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt. Beide wurden der Vergewaltigung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen. Wie das Gericht feststellte, hatten sie die 18-Jährige im Oktober 2021 mehrmals vergewaltigt und die Taten teilweise gefilmt. Gegen das Kölner Urteil zogen die beiden früheren Soldaten vor den BGH, der ihre Revisionen aber nun als unbegründet zurückwies.
C.Cassis--PC