-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat Holm hat Stimme abgegeben
-
Experten: Pistorius sollte rasch neuen Bundeswehr-Generalinspekteur ernennen
-
Chilenin Bachelet zieht Kandidatur als UN-Generalsekretärin zurück
-
Spieler des Tages: Michael Olise (Bayern München)
-
EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug
-
Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft
-
Letzter Tag der Parlamentswahl in Russland: Zwei Tote bei Drohnenangriffen in Moskau
-
Wahllokale geöffnet: Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat begonnen
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen
-
MLS: Müller und Reus führen ihre Teams zum Sieg
-
Ed Sheeran: Situation im Gazastreifen ist "nicht zu rechtfertigen"
-
"Nichts unmöglich": Volleyballer hoffen auf nächsten Coup
-
"Das ist kein Schleimen": HSV-Stars widmen Polzin den Sieg
-
"Nicht zufrieden": Undav schiebt Frust
-
"Gänsehautmoment": Werder feiert Comebacker Weiser
-
CDU-Präsidium um Bundeskanzler Merz kommt an Wahlabend in Berlin zusammen
-
Mecklenburg-Vorpommern wählt neuen Landtag - enges Rennen von SPD und AfD erwartet
-
Berlin wählt neues Abgeordnetenhaus - CDU und Linkspartei ringen um Sieg
-
Wirtschaftsweise Grimm nennt neuen Tankrabatt "zynisch"
-
Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978
-
Gewaltsame Zusammenstöße bei rechtsextremer Demonstration in den Niederlanden
-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
-
Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Trainer-Ikone Peter Hermann ist tot
-
US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf
-
Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer
-
Volleyball-EM: Deutschland siegt im Drama gegen Bulgarien
-
Nach 1212 Tagen: BVB zurück an Tabellenspitze
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus
-
Weißes Haus verwehrt Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Bundeswehr-Generalinspekteur Breuer wird neuer Vorsitzender des Nato-Militärausschusses
-
Trotz Zverevs Sieg: Deutschland muss gegen Kroatien zittern
-
Vierte Pleite: Gladbach-Krise immer schlimmer
Gericht: Sturz auf eigener Treppe während Rufbereitschaft kein Arbeitsunfall
Ein Sturz im eigenen Zuhause während einer Rufbereitschaft ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht als Arbeitsunfall zu werten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts Berlin, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Potsdam mitteilte.
Geklagt hatte ein Rentner, der zum Unfallzeitpunkt vor rund drei Jahren 72 Jahre alt war. Er hatte als Fahrer eines Abschleppdiensts eine nächtliche Rufbereitschaft übernommen und war nachts zu einem Einsatz gerufen worden. Nachdem er seine Wohnung verlassen hatte, stürzte er im Treppenhaus seines Mehrfamilienhauses über einen Backstein und stürzte mehrere Treppenstufen hinab. Er erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung und musste rund eine Woche lang im Krankenhaus behandelt werden.
Die Berufsgenossenschaft lehnte es anschließend ab, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen, wogegen sich der Rentner gerichtlich wehrte. Wie das Sozialgericht bestätigte nun aber auch das Landessozialgericht die Sichtweise der Genossenschaft. Das Heruntergehen der Treppe habe nicht im sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit gestanden, lautete die Argumentation. Letztere beginne erst, wenn die Außentür des Wohngebäudes durchschritten werde.
Im Interesse der Rechtssicherheit sei diese Grenze "bewusst starr zu ziehen", erklärte das Landessozialgericht. Anderes könne nur dann gelten, wenn sich die Arbeitsstätte selbst im häuslichen Bereich befinde, also zum Beispiel bei einer Tätigkeit im Homeoffice. Eine nächtliche Rufbereitschaft begründe indes keine Tätigkeit im Sinn eines Homeoffices.
Das Urteil vom 6. November ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann beim Bundessozialgericht die Zulassung zur Revision beantragen.
E.Ramalho--PC