-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg
-
Junge-Gruppe-Chef Reddig: Rentenpaket geht "gegen meine fundamentale Überzeugung"
-
Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
-
Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord
-
Neue Sicherheitsstrategie: USA wollen weltweite Militärpräsenz anpassen und warnen Europa vor kultureller "Auslöschung"
-
Wohnhausbrand in Niedersachsen: Retter kommt ums Leben
-
Fünf Drohnen über französischem Atom-U-Boot-Stützpunkt gesichtet
-
Zerstückelte Frauenleiche ohne Kopf: Polizei in Bonn übernimmt Ermittlungen
-
Abu Dhabi: Norris zum Auftakt knapp vor Verstappen
-
Bundestag berät abschließend über Rentenpaket - Bewährungsprobe für Schwarz-Rot
Gericht: Sturz auf eigener Treppe während Rufbereitschaft kein Arbeitsunfall
Ein Sturz im eigenen Zuhause während einer Rufbereitschaft ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht als Arbeitsunfall zu werten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts Berlin, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Potsdam mitteilte.
Geklagt hatte ein Rentner, der zum Unfallzeitpunkt vor rund drei Jahren 72 Jahre alt war. Er hatte als Fahrer eines Abschleppdiensts eine nächtliche Rufbereitschaft übernommen und war nachts zu einem Einsatz gerufen worden. Nachdem er seine Wohnung verlassen hatte, stürzte er im Treppenhaus seines Mehrfamilienhauses über einen Backstein und stürzte mehrere Treppenstufen hinab. Er erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung und musste rund eine Woche lang im Krankenhaus behandelt werden.
Die Berufsgenossenschaft lehnte es anschließend ab, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen, wogegen sich der Rentner gerichtlich wehrte. Wie das Sozialgericht bestätigte nun aber auch das Landessozialgericht die Sichtweise der Genossenschaft. Das Heruntergehen der Treppe habe nicht im sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit gestanden, lautete die Argumentation. Letztere beginne erst, wenn die Außentür des Wohngebäudes durchschritten werde.
Im Interesse der Rechtssicherheit sei diese Grenze "bewusst starr zu ziehen", erklärte das Landessozialgericht. Anderes könne nur dann gelten, wenn sich die Arbeitsstätte selbst im häuslichen Bereich befinde, also zum Beispiel bei einer Tätigkeit im Homeoffice. Eine nächtliche Rufbereitschaft begründe indes keine Tätigkeit im Sinn eines Homeoffices.
Das Urteil vom 6. November ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann beim Bundessozialgericht die Zulassung zur Revision beantragen.
E.Ramalho--PC