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Tote Hanna in Bayern: Freispruch in zweitem Prozess rechtskräftig
Der Freispruch im Fall Hanna um den Tod einer Studentin in Bayern ist rechtskräftig. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein am Mittwoch sagte, wurden innerhalb der Frist keine Rechtsmittel eingelegt. Der Fall hatte im Oktober 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Medizinstudentin war nach einer Feier im Musikklub "Eiskeller" nicht in ihr Elternhaus in Aschau im Chiemgau zurückgekehrt. Nach aufwändigen Suchmaßnahmen wurde ihr Leichnam im Fluss Prien entdeckt. Wie die 23-Jährige starb, bleibt vorerst ungeklärt.
In einem ersten Prozess wurde der nun rechtskräftig freigesprochene Angeklagte im Frühling 2024 wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil später aber wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin auf. Sie hatte mit der Staatsanwaltschaft über eine zu erwartende Verurteilung des Angeklagten geschrieben und die Verteidigung bei dem Austausch ausgeschlossen.
Der Angeklagte kam auf freien Fuß, weil die dann zuständige neue Kammer des Gerichts schon damals keinen dringenden Tatverdacht sah. Im zweiten Prozess kam das Landgericht nun zu dem Schluss, dass die erhobenen Beweise nicht annähernd zu der Überzeugung führen könnten, dass der 23-Jährige mit einer möglichen Tat zu tun haben könnte. Unter anderem hätten sich Zeugen widersprochen. Der Angeklagte wurde für die erlittenen mehr als 900 Tage Haft entschädigt.
Ob es sich bei dem Tod der jungen Frau um einen Unfall oder ein Verbrechen handelte, wurde in dem Verfahren nicht aufgeklärt. Fest steht dem Gericht zufolge nur, dass der Angeklagte nichts damit zu tun hatte.
E.Borba--PC