-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet
Die Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer dürfen einem Gerichtsurteil aus Gelsenkirchen zufolge nicht ohne weiteres für Nichtwohngrundstücke höher liegen als für Wohngrundstücke. Das Verwaltungsgericht für das nördliche Ruhrgebiet kippte am Donnerstag entsprechende Regelungen in den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen. Sie verstoßen demnach "gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig."
Den Angaben des Gerichts zufolge wollten die vier Städte "unter anderem die Wohnnebenkosten aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gründen reduzieren oder zumindest auf dem bisherigen Niveau halten". Als Ausgleich sollten die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke angehoben werden. Dagegen klagten mehrere Eigentümer von Gewerbegrundstücken und nicht bebauten Grundstücken.
Das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht und hob die entsprechenden Grundsteuerbescheide auf. "Die höheren Hebesätze für die Besteuerung der Nichtwohngrundstücke in den Satzungen der Gemeinden verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit", erklärte es. "Sie benachteiligen die Eigentümer von Nichtwohngrundstücken ohne rechtlich tragfähigen Grund gegenüber den Eigentümern von Wohngrundstücken."
Wie das Gericht ausführte, wäre es durchaus möglich, Wohngrundstücke im Sinne des Gemeinwohls zu privilegieren, etwa um einen Anstieg der Wohnkosten zu vermeiden. Dafür jedoch die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke zu erhöhen, sei nicht zulässig. Denn der Zweck sei dann "rein fiskalisch": Die Gemeinden wollten schlicht verhindern, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer sinken.
Die vier Urteile (Essen: Az. 5 K 2074/25, Bochum: 5 K 3234/25, Dortmund: 5 K 3699/25, Gelsenkirchen: 5 K 5238/25) sind noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zugelassen. Auch der direkte Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nach Angaben aus Gelsenkirchen möglich.
E.Borba--PC