-
Mörder von Japans Ex-Regierungschef Abe legt Berufung gegen Haftstrafe ein
-
Litauen-Brigade nimmt Form an: Staatssekretär Hartmann bei Aufnahme von Bundeswehr-Soldaten
-
NHL: Niederlagen für Draisaitl und Co.
-
NBA: Hartenstein mit erstem Triple-Double im deutschen Duell
-
Washington erneuert Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern bis Ende des Jahres
-
Human Rights Watch zeichnet düsteres Bild bei Menschenrechten
-
Pistorius nach Start von Fragebogenaktion zuversichtlich für Verzicht auf Wehrpflicht
-
Schlechte Bayern-Phase? Tah winkt ab
-
Musiala: "Ich lebe wieder"
-
Legende Maier von Diskussionen um Neuer genervt
-
Epstein-Affäre: Trump will das Thema abhaken
-
Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin
-
Telekom eröffnet mit Nvidia ausgebautes KI-Rechenzentrum in München
-
Angriff auf Neonazis in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Litauen-Brigade nimmt Form an: Pistorius bei Aufnahme von Bundeswehr-Soldaten
-
Ukraine-Krieg: Neue Gesprächsrunde zwischen Kiew und Moskau in Abu Dhabi
-
Bundeskanzler Merz reist in die Golfregion
-
US-Football-Liga NFL: Keine ICE-Einsätze beim Super Bowl am Sonntag geplant
-
Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten
-
Trump ruft Putin zu Beendigung des Krieges in der Ukraine auf
-
Trump und Kolumbiens Präsident Petro loben Treffen im Weißen Haus
-
Gazastreifen: Netanjahu schließt Beteiligung von Palästinenserbehörde an Verwaltung aus
-
Havertz trifft spät: Arsenal im League-Cup-Finale
-
"Shutdown" in den USA beendet: Trump unterzeichnet Haushaltsgesetz
-
Halbfinal-Hattrick perfekt: Bayers Pokaltraum lebt
-
Berater: Gaddafi-Sohn Seif al-Islam in seinem Haus in Libyen getötet
-
Ehepaar Clinton soll Ende Februar in Epstein-Affäre vor US-Kongress aussagen
-
US-Repräsentantenhaus ebnet Weg für "Shutdown"-Ende
-
Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot für Le Pen gefordert
-
Null Grad und Frost: Historischer Temperatursturz in Karibikstaat Kuba
-
Schenderlein zu WM-Boykott: "Das unterstützen wir nicht"
-
Le-Pen-Prozess: Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot gefordert
-
USA schießen iranische Drohne nahe Flugzeugträger im Arabischen Meer ab
-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Nach Anfeindungen: Trump empfängt Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe
-
Nato hat mit Planung für Arktis-Mission "Arctic Sentry" begonnen
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Epstein-Skandal: Britischer Ex-Botschafter Mandelson gibt Sitz im Oberhaus ab
-
Ski-Star Kilde verzichtet auf Olympiastart
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Trotz Kreuzbandriss: Vonn will bei Olympia starten
-
Bund will mit milliardenschwerem Tennet-Einstieg Ausbau der Stromnetze absichern
-
Riera hat klare Vorstellungen: "Ich glaube an meine Ideen"
-
Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros
-
HSV: Dompé bleibt suspendiert - Omari fest verpflichtet
-
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
-
Neue heftige Angriffe: Rutte bezweifelt in Kiew Friedenswillen Moskaus
-
Nagelsmann sichert ter Stegen Unterstützung zu
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen
Wenn ein Asylbewerber nicht in eine andere Unterkunft ziehen will, darf das Aufnahmeland ihm Grundlegendes wie Essen, Kleidung oder ein Dach über dem Kopf nicht verweigern. Grundsätzlich sind Sanktionen und auch ein Zwangsumzug aber möglich, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Es ging um den Fall eines alleinerziehenden Tunesiers und seines minderjährigen Sohns in Italien. (Az. C-184/24)
Die beiden wohnten in einer Unterkunft in Mailand, die eigentlich für vier Menschen gedacht war. Der Vater wollte nicht umziehen, weil sein Sohn in der Nähe zur Schule ging. Die Behörden entzogen ihm deshalb alle materiellen Leistungen - Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Geld zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dagegen zog er vor Gericht.
Das italienische Gericht fragte den EuGH, ob das rechtens ist. Dieser erklärte nun, dass bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln der Unterkünfte eine Sanktion verhängt werden kann. Diese müsse aber verhältnismäßig sein und die Würde des Betroffenen wahren.
Grundlegende Bedürfnisse müsse er weiter befriedigen können. Das gelte insbesondere, wenn es sich um vulnerable Menschen wie alleinerziehende Elternteile und minderjährige Kinder handelt. Wenn diese Grundsätze beachtet werden, dürfen Asylbewerber dem EuGH zufolge auch zwangsweise in eine andere Unterkunft gebracht werden.
Über die Klage des Tunesiers entscheidet nun das italienische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
C.Cassis--PC