-
"Unser Land wird niemals vergessen": Belgien gedenkt der Opfer der Anschläge vor zehn Jahren
-
Italiener stimmen in Referendum über Justizreform ab - Knappes Ergebnis erwartet
-
Sieben Tote bei Absturz von katarischem Armeehubschrauber - Drei Türken unter den Opfern
-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Wahlbeteiligung bis 12.00 Uhr bei rund 50 Prozent
-
Pistorius kritisiert Lockerung von Russland-Sanktionen
-
Mindestens 64 Tote bei Angriff auf Krankenhaus im Sudan - 13 Opfer sind Kinder
-
Trump stellt Iran Ultimatum für Öffnung von Straße von Hormus - Angriffe auf Israel
-
"Einvernehmlich": Dortmund und Kehl trennen sich
-
Zug kracht nahe Kamen in Betonplatten auf Gleisen - Staatsschutz ermittelt
-
DSV-Frauen sorgen weiter für Furore
-
Skifliegen: Freitag mit deutschem Rekord bei Abbruch
-
Italiener stimmen in Referendum über Justizreform ab - knappes Rennen erwartet
-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Wahlbeteiligung bis 10.00 Uhr bei 40 Prozent
-
Parlamentswahl in Slowenien begonnen - Knappes Ergebnis erwartet
-
Sexualisierte Gewalt im Internet: Bündnis ruft zu Demonstration in Berlin auf
-
Wildberger erwartet dramatische Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt durch KI
-
Rekord-Hitzewelle im Westen der USA zieht in Richtung Osten weiter
-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz begonnen - fast drei Millionen Menschen aufgerufen
-
Woidke entsetzt über ausländerfeindlichen Vorfall in Diskothek
-
Belgien gedenkt der 32 Todesopfer der Anschläge in Brüssel vor zehn Jahren
-
"Spiegel": Weimer lässt Listen von Kultur-Jurymitgliedern erstellen
-
Rekord-Hitzewelle zieht vom Westen der USA weiter in Richtung Osten
-
Zweite Runde der Kommunalwahlen in Frankreich begonnen - Großstädte im Fokus
-
SPERRFRIST 08.00 UHR: Landtagswahl in Rheinland-Pfalz begonnen - fast drei Millionen Menschen aufgerufen
-
Miami: Zverev gewinnt Auftaktmatch
-
Agentur: Mehr als 100.000 Besucher bei Comeback-Konzert von BTS in Südkorea
-
Kehl lobt: "Haben Hamburg an die Wand gespielt"
-
"Etwas ganz Besonderes": Bayern vor Tor-Rekord
-
Staatlicher Ölkonzern: Beschädigter russischer Tanker wird nach Libyen abgeschleppt
-
Habecks Staatssekretär Graichen kritisiert Energiepolitik der Bundesregierung
-
Kuba meldet zweiten landesweiten Stromausfall binnen weniger als einer Woche
-
Trump stellt dem Iran Ultimatum von 48 Stunden für Öffnung von Straße von Hormus
-
Zweite Runde der französischen Kommunalwahlen: Großstädte im Fokus
-
Italiener stimmen in Referendum über Justizreform ab
-
Zahlreiche Stichwahlen zwei Wochen nach erster Runde von Kommunalwahl in Bayern
-
Enges Rennen zwischen CDU und SPD bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Sonntagstrend: Union setzt sich von AfD ab
-
Haushaltsstreit: Trump will ICE-Mitarbeiter an Flughäfen einsetzen
-
Trump: Iran hat 48 Stunden für Öffnung von Straße von Hormus - Sonst werden Kraftwerke zerstört
-
Mehr als 100 Verletzte bei Raketenangriffen nahe israelischer Atomanlage
-
Mehr als 90 Verletzte bei Raketenangriffen nahe israelischer Atomanlage
-
Auch ohne Dzeko: Schalke bleibt Tabellenführer
-
Duplantis fliegt zum nächsten WM-Gold
-
Zehntausende demonstrieren in Tschechien gegen Regierungschef Babis
-
Drei Elfmeter: BVB erkämpft spät den Sieg gegen den HSV
-
Früherer FBI-Chef und Sonderermittler Robert Mueller im Alter von 81 Jahren gestorben
-
Haushaltsstreit: Trump droht mit Einsatz von ICE-Mitarbeitern an Flughäfen
-
USA: Angriffe haben Irans Einsatzfähigkeiten in Straße von Hormus "eingeschränkt"
-
Spektakel im Derby: Köln und Gladbach verpassen Big Points
-
Souveräne Bayern festigen Tabellenführung
Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
Wer in Deutsc hland eingebürgert werden will, muss seine Identität in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachweisen. Nur wenn er keinen Pass hat und auch keinen bekommen kann, gibt es andere Möglichkeiten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Dann kann ein Passersatz oder ein anderes Identitätsdokument mit Foto wie ein Personalausweis oder eine Identitätskarte ausreichen. (Az. 1 C 27.24)
Das Gericht präzisierte damit sein Stufenmodell für das Einbürgerungsverfahren. Bislang standen Pass und andere amtliche Dokumente mit Foto auf derselben Stufe. Anlass für das Urteil war der Fall eines Syrers, der Deutscher werden will. Der 1994 geborene Mann ist seit 2014 in Deutschland. Er wurde als Flüchtling anerkannt, bekam zuerst eine Aufenthaltserlaubnis und dann eine Niederlassungserlaubnis.
Sein Antrag auf Einbürgerung wurde vom nordrhein-westfälischen Kreis Mettmann allerdings abgelehnt, weil der Mann keinen syrischen Pass beantragen wollte, um seine Identität zu beweisen. Schutzsuchende aus Syrien wollen das häufig nicht tun, etwa aus Angst oder wegen der Gebühren.
Im Fall des Klägers verpflichtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Kreis zunächst dazu, ihn einzubürgern. Denn er habe eine syrische Identitätskarte vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Düsseldorfer Urteil aber nun auf, das Verwaltungsgericht muss neu über den Fall entscheiden.
Vorrangig werde die Identität in solchen Fällen mit dem Pass nachgewiesen, erklärten die Leipziger Richterinnen und Richter. Ein Pass als "öffentliche, internationale Anerkennung genießende staatliche Urkunde" enthalte die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des ausstellenden Staats, dass der Inhaber des Passes sein Staatsangehöriger sei, außerdem weitere rechtsverbindliche Angaben.
Nur wer sich keinen Pass beschaffen könne oder wem dies nicht zuzumuten sei, könne seine Identität mit einem anderen amtlichen Dokument mit Lichtbild nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber mitarbeitet und seine Identität trotzdem nicht mit Pass nachweisen kann.
Zum konkreten Fall hatte das Gericht nicht genügend Informationen. Darum verwies es ihn nach Düsseldorf zurück.
H.Portela--PC