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Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
Drei wichtige Verurteilungen im Dieselskandal sind rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Bewährungsstrafen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler, den früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und den mitangeklagten Ingenieur Giovanni P. wegen Betrugs. Das Landgericht München II habe bei seinem Urteil im Juni 2023 keine Rechtsfehler gemacht. (Az. 1 StR 270/24)
Bei VW und seinen Tochterunternehmen waren mit Hilfe einer Betrugssoftware Abgaswerte bei Millionen Dieselfahrzeugen manipuliert worden. Der Skandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Das im September 2020 gestartete Verfahren in München war der erste Strafprozess in der juristischen Aufarbeitung des Skandals.
Stadler, dem früheren Vorstandsvorsitzendender der VW-Tochter Audi, war zwar nicht vorgeworfen worden, an den Manipulationen beteiligt gewesen zu sein. Er wusste jedoch dem Urteil zufolge spätestens seit Juli 2016 von den mit Abschalteinrichtungen manipulierten Dieselfahrzeugen und ergriff nicht die notwendigen Maßnahmen, um deren Verkauf zu stoppen.
Das Landgericht verhängte gegen ihn eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, gegen Hatz eine zweijährige Bewährungsstrafe und gegen P. ebenfalls ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.
S.Pimentel--PC