-
Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin
-
Telekom eröffnet mit Nvidia ausgebautes KI-Rechenzentrum in München
-
Angriff auf Neonazis in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Litauen-Brigade nimmt Form an: Pistorius bei Aufnahme von Bundeswehr-Soldaten
-
Ukraine-Krieg: Neue Gesprächsrunde zwischen Kiew und Moskau in Abu Dhabi
-
Bundeskanzler Merz reist in die Golfregion
-
US-Football-Liga NFL: Keine ICE-Einsätze beim Super Bowl am Sonntag geplant
-
Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten
-
Trump ruft Putin zu Beendigung des Krieges in der Ukraine auf
-
Trump und Kolumbiens Präsident Petro loben Treffen im Weißen Haus
-
Gazastreifen: Netanjahu schließt Beteiligung von Palästinenserbehörde an Verwaltung aus
-
Havertz trifft spät: Arsenal im League-Cup-Finale
-
"Shutdown" in den USA beendet: Trump unterzeichnet Haushaltsgesetz
-
Halbfinal-Hattrick perfekt: Bayers Pokaltraum lebt
-
Berater: Gaddafi-Sohn Seif al-Islam in seinem Haus in Libyen getötet
-
Ehepaar Clinton soll Ende Februar in Epstein-Affäre vor US-Kongress aussagen
-
US-Repräsentantenhaus ebnet Weg für "Shutdown"-Ende
-
Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot für Le Pen gefordert
-
Null Grad und Frost: Historischer Temperatursturz in Karibikstaat Kuba
-
Schenderlein zu WM-Boykott: "Das unterstützen wir nicht"
-
Le-Pen-Prozess: Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot gefordert
-
USA schießen iranische Drohne nahe Flugzeugträger im Arabischen Meer ab
-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Nach Anfeindungen: Trump empfängt Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe
-
Nato hat mit Planung für Arktis-Mission "Arctic Sentry" begonnen
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Epstein-Skandal: Britischer Ex-Botschafter Mandelson gibt Sitz im Oberhaus ab
-
Ski-Star Kilde verzichtet auf Olympiastart
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Trotz Kreuzbandriss: Vonn will bei Olympia starten
-
Bund will mit milliardenschwerem Tennet-Einstieg Ausbau der Stromnetze absichern
-
Riera hat klare Vorstellungen: "Ich glaube an meine Ideen"
-
Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros
-
HSV: Dompé bleibt suspendiert - Omari fest verpflichtet
-
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
-
Neue heftige Angriffe: Rutte bezweifelt in Kiew Friedenswillen Moskaus
-
Nagelsmann sichert ter Stegen Unterstützung zu
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
-
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys
-
Iran-USA-Konflikt: Peseschkian beauftragt Außenminister mit Verhandlungen
-
Bund beteiligt sich mit 3,3 Milliarden Euro an Netzbetreiber Tennet
-
16.000 illegale Lieferungen nach Russland: Fünf Verdächtige in Untersuchungshaft
-
Luftalarm während Besuches von Nato-Generalsekretär Rutte in Kiew
-
Olympia: Weikert leitet Evaluierungskommission
-
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
-
Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern
-
Olympia: Sporthilfe schüttet 30.000 Euro für Gold aus
-
Rutte: Russische Angriffswelle auf Kiew bezeugt "keine ernsthaften Friedensbemühungen"
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
Exfrau an Waldweg erschossen - Bundesgerichtshof bestätigt Kieler Mordurteil
Nach tödlichen Schüssen auf eine Frau in Schleswig-Holstein ist der Täter, ihr geschiedener Mann, rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Kiel, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte im Mai eine lebenslange Haftstrafe gegen den Mann verhängt. (Az. 5 StR 646/25)
Die Eheleute waren seit 1988 verheiratet. 2016 trennte sich die Frau von dem Mann und ließ sich scheiden. Das Ehepaar war wohlhabend; nach der Scheidung standen der Frau etwa 1,6 Millionen Euro zu. Sie wollte ihre Ansprüche durchsetzen. Dazu wurde die Zwangsversteigerung von Grundstücken angeordnet.
Wie das Landgericht feststellte, betrachtete der Mann seine Exfrau als "Verräterin". Er habe sich gekränkt gefühlt und Hass auf sie entwickelt. Der Mann war Sportschütze und hatte eine Waffe. Kurz nach der Zustellung der Beschlüsse über die Zwangsversteigerung lauerte er der Frau dem Urteil zufolge morgens an einem Waldweg im Ort Büchen auf und schoss auf sie. Die Frau starb.
Das Landgericht verurteilte den Täter wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler, das Kieler Urteil wurde rechtskräftig.
P.Serra--PC