-
Staatlicher Ölkonzern: Beschädigter russischer Tanker wird nach Libyen abgeschleppt
-
Habecks Staatssekretär Graichen kritisiert Energiepolitik der Bundesregierung
-
Kuba meldet zweiten landesweiten Stromausfall binnen weniger als einer Woche
-
Trump stellt dem Iran Ultimatum von 48 Stunden für Öffnung von Straße von Hormus
-
Zweite Runde der französischen Kommunalwahlen: Großstädte im Fokus
-
Italiener stimmen in Referendum über Justizreform ab
-
Zahlreiche Stichwahlen zwei Wochen nach erster Runde von Kommunalwahl in Bayern
-
Enges Rennen zwischen CDU und SPD bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Sonntagstrend: Union setzt sich von AfD ab
-
Haushaltsstreit: Trump will ICE-Mitarbeiter an Flughäfen einsetzen
-
Trump: Iran hat 48 Stunden für Öffnung von Straße von Hormus - Sonst werden Kraftwerke zerstört
-
Mehr als 100 Verletzte bei Raketenangriffen nahe israelischer Atomanlage
-
Mehr als 90 Verletzte bei Raketenangriffen nahe israelischer Atomanlage
-
Auch ohne Dzeko: Schalke bleibt Tabellenführer
-
Duplantis fliegt zum nächsten WM-Gold
-
Zehntausende demonstrieren in Tschechien gegen Regierungschef Babis
-
Drei Elfmeter: BVB erkämpft spät den Sieg gegen den HSV
-
Früherer FBI-Chef und Sonderermittler Robert Mueller im Alter von 81 Jahren gestorben
-
Haushaltsstreit: Trump droht mit Einsatz von ICE-Mitarbeitern an Flughäfen
-
USA: Angriffe haben Irans Einsatzfähigkeiten in Straße von Hormus "eingeschränkt"
-
Spektakel im Derby: Köln und Gladbach verpassen Big Points
-
Souveräne Bayern festigen Tabellenführung
-
Trotz Sturz: Pogacar gewinnt 117. Mailand-Sanremo
-
Nawrath fällt bei Lägreid-Sieg weit zurück
-
Wolfsburg schlägt TSG im Topspiel - Popp verletzt
-
Bewaffneter Überfall auf Supermarkt gescheitert
-
BKA-Präsident Münch offen für strengere Altersgrenzen bei Social-Media-Nutzung
-
Energieexperten von SPD und Grünen kritisieren Gesetzespläne Reiches
-
14 Tote bei verheerendem Brand in Autoteilefabrik in Südkorea
-
SV Elversberg springt an die Tabellenspitze
-
Südkoreanische K-Pop-Bank BTS feiert Comeback mit riesigem Konzert in Seoul
-
US-Richter: Restriktionen des Pentagon gegenüber Medien teilweise verfassungswidrig
-
Aicher verpasst Abfahrtskugel - Dämpfer im Gesamtweltcup
-
Von Familienministerin geplante Beschränkungen bei "Demokratie leben!" stoßen auf Kritik
-
Frühere Cum-Ex-Ermittlerin Brorhilker: Defizite im Kampf gegen Steuerstraftaten
-
Iranische Medien berichten von US-israelischen Angrifen auf Atomanlage Natans
-
Requiem für verstorbenen Altbischof Wanke in Erfurt
-
US-Jury: Elon Musk hat Aktionäre vor dem Kauf von Twitter getäuscht
-
BVB verlängert mit Kapitän Can
-
Krankenkassen dringen auf Reformen - Leistungskürzungen aber abgelehnt
-
Iranische Medien: US-israelische Angriffe auf iranische Atomanlage Natans
-
Reichinnek: Prien lässt demokratische Zivilgesellschaft im Regen stehen
-
Rekord-Hitzewelle im Westen der USA - Drohende Überschwemmungen auf Hawaii
-
K-Pop: Neues BTS-Album kurz nach Veröffentlichung fast vier Millionen Mal verkauft
-
"Timing": NBA-Meister Oklahoma verzichtet auf Trump-Besuch
-
Hennig Dotzler "wie ein nasser Waschlappen" - Kläbo siegt
-
NBA: Pistons in den Playoffs - Knicks nah dran
-
Niederlage für Peterka - Colorado in den Playoffs
-
City gegen Arsenal: "Großer Moment" im League-Cup-Finale
-
Freund: Bayern lassen sich "nicht den Mund verbieten"
Eltern beharren auf Heimunterricht: Gericht weist Klage gegen Schulpflicht ab
Eltern müssen einem Gerichtsurteil zufolge ihre schulpflichtigen Kinder an einer Schule anmelden, auch wenn sie diese aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten wollen. Das Verwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster wies die Klagen einer Familie gegen entsprechende Anordnungen der Schulaufsichtsbehörde ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Behörde habe die Eltern zu Recht verpflichtet, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, hieß es.
Die Kläger aus dem Kreis Borken wollten laut Gerichtsangaben ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten. Dabei griffen sie auf die Unterstützung eines Vereins zurück, der sich als "freies christliches Heimschulwerk" bezeichnet. Das beklagte Land hielt dem entgegen, dass die Schulpflicht so nicht erfüllt werden könne. Bei dem Verein handle es sich weder um eine öffentliche Schule noch um eine Ersatz- oder anerkannte Ergänzungsschule.
Das Gericht gab dem Land Recht. Die Schulpflicht hätten die Kläger nicht durch eine Anmeldung bei dem Verein erfüllt, hieß es zur Begründung. Der Verein sei keine Schule im Sinn des Schulgesetzes, weil er regelmäßig keinen Unterricht selbst erteile, sondern Eltern lediglich bei der Organisation von Heimunterricht unterstütze.
Da das Gesetz eine Schulbesuchspflicht vorgebe, sei auch irrelevant, ob die Unterrichtung und Erziehung der Kinder anders gesichert seien. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.
E.Borba--PC