-
RMT kündigt U-Bahn-Streiks von November bis Februar an
-
Tesla beendet Cybertruck-Produktion bis Mitte 2027
-
Big-Brother-Siegerin Rochelle Rackham von lautstarkem Publikum ausgebuht
-
Macau verhängt erste Strafe nach Sicherheitsgesetz: Au Kam San zu 12,5 Jahren Haft verurteilt
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
UBS-Ökonom Donovan prognostiziert Ölpreisfall und kritisiert Fed-Chef
-
Todesfall von Eva Geller: Opferzahl der Bondi-Strand-Massaker steigt auf 16
-
Türkei und Südafrika stärken diplomatische und wirtschaftliche Bindungen
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
Internationale Drogentagung: EU-Länder müssen sich an gemeinsamen Standpunkt halten
Bei internationalen Abstimmungen zur Einstufung von Drogen müssen EU-Länder sich an den vereinbarten gemeinsamen Standpunkt halten. Ungarn tat das bei einer Tagung zu Cannabis nicht und hat so gegen EU-Recht verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil vom Dienstag erklärte. Eine Klage der EU-Kommission hatte damit Erfolg. (Az. C-271/23)
Vor einer Tagung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen erließ der Rat der EU im November 2020 einen Beschluss zum gemeinsamen Standpunkt. Demnach sollte die Einstufung von Cannabis und verwandten Stoffen geändert werden, um so einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation zu folgen und die Stoffe besser zu erforschen. Der Vertreter Ungarns stimmte aber bei der Tagung gegen den gemeinsamen Standpunkt und gab außerdem eine Erklärung ab, die diesem Standpunkt widersprach.
Die EU-Kommission erhob Klage und bekam nun vor dem EuGH recht. Im EU-Recht wird der Begriff Droge unter Verweis auf die UNO-Übereinkommen definiert, wie der Gerichtshof ausführte. Entscheidungen über die Änderung von Einstufungen könnten sich also auf vorgesehene Strafen auswirken und so das EU-Recht verändern.
Darum sei ausschließlich die EU dafür zuständig, in solchen Fällen einen gemeinsamen Standpunkt festzulegen. Mitgliedsstaaten müssen der EU die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtern, wie der EuGH ausführte. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, welche die Verwirklichung gemeinsamer Ziele gefährden könnten. Gegen diesen Grundsatz habe Ungarn verstoßen.
Außerdem habe es gegen den Grundsatz der einheitlichen völkerrechtlichen Vertretung der EU und ihrer Mitgliedstaaten verstoßen. Die Verhandlungsposition der EU sei so geschwächt worden.
Wenn der EuGH eine Vertragsverletzung feststellt, muss der betreffende Mitgliedsstaat sich daran halten. Sollte er das nicht tun, könnte die Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
C.Cassis--PC