-
Trump nennt Gespräche mit Iran "sehr gut" und droht bei Scheitern mit Bomben
-
Feuerwehr bringt deutsche Hantavirus-Verdachtsperson von Amsterdam nach Düsseldorf
-
Berlin Recycling Volleys holen zehnten Meistertitel in Folge
-
Auch Lys in Rom in Runde zwei - nun wartet Osaka
-
Traum vom Titel lebt: Berlin nach Thriller im Final Four
-
Flugzeug mit womöglich Hantavirus-infiziertem Passagier in Amsterdam gelandet
-
Bayerns Siegesserie reißt gegen Hoffenheim
-
3:0 gegen Hongkong: DTTB-Männer greifen nach WM-Medaille
-
PSG-Hit: Bayern mit Laimer statt Davies
-
München soll Standort für Demokratieforschungszentrum werden
-
FBI-Chef: UFO-Akten werden "sehr bald" veröffentlicht
-
Merz wirbt für Reformpolitik seiner Regierung - und nimmt die SPD in die Pflicht
-
Abstellungsstreit in Mexiko: Verband droht eigenen WM-Stars
-
Trump droht Iran mit Bombardierungen falls Abkommen scheitert
-
Protest von Femen und Pussy Riot gegen Teilnahme Russlands an der Biennale
-
Vuelta: Koch gibt Rotes Trikot an Etappensiegerin Kopecky ab
-
Frankreich rechnet mit Papst-Besuch Ende September
-
Ungarn: Verfassungsgericht hebt Orban-Dekret zur Besteuerung Budapests in Teilen auf
-
Französischer Flugzeugträger bringt sich für Hormus-Einsatz in Stellung
-
Studie: Abholzung macht Amazonas deutlich anfälliger für Klimaschäden als gedacht
-
G7-Minister prangern "willkürliche" Beschränkungen für Seltene Erden an
-
Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern - Aber weiter Kritik
-
Bayern: Mann springt auf Flucht vor Polizei von Brücke und stirbt
-
CNN-Gründer Ted Turner im Alter von 87 Jahren gestorben
-
Selenskyj: Ukraine hat bei Bankmitarbeiter-Festnahme beschlagnahmtes Geld zurückgegeben
-
US-Flugzeugträger "USS Gerald R. Ford" verlässt Mittelmeer in Richtung Heimathafen
-
Aktivisten der Gaza-Hilfsflotte vorerst weiter in Gewahrsam - UNO fordert Freilassung
-
Studie: Deutsche sorgen sich ums Klima – Umweltängste in 80ern waren aber größer
-
Gericht: Entzug von Freizügigkeit bei irischer Aktivistin rechtswidrig
-
Nach Tötung von dreifacher Mutter in Augsburg: Früherer Partner festgenommen
-
Weiter keine Daten von Buckelwal - Minister Backhaus kritisiert Rettungsinitiative
-
Wadephul dringt auf EU-Reformen: Mehrheitsprinzip und stufenweiser Beitrittsprozess
-
Zwei Männer sterben bei Unfall auf Landstraße in Niedersachsen
-
Schlag gegen rechtsextremistische Szene: Razzia in zwölf Bundesländern
-
Unter Gabelstapler eingeklemmt: 22-Jähriger in Bayern stirbt bei Arbeitsunfall
-
Ein Jahr Merz: Koalitionsspitzen erteilen Minderheitsregierung klare Absage
-
WM-Aus droht: FIFA weitet Sperre gegen Prestianni aus
-
29-Jährigen vor Berliner Imbiss erschossen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
-
Wadephul schlägt "stufenweise" Aufnahme neuer EU-Mitglieder vor
-
Rheinland-pfälzischer Landtag erhöht Hürden für Einsetzung von Untersuchungsausschüssen
-
"Große Fortschritte" bei Friedensabkommen: Trump pausiert Einsatz in Hormus-Meerenge
-
Indonesien: Regierung erwägt auch Online-Shopping-Verbot für Heranwachsende
-
Lufthansa trotz Iran-Krise optimistisch - Ruf nach Vorbereitung auf Kerosinmangel
-
Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg: Grüne und CDU legen Fokus auf Wirtschaft
-
Hantavirus auf Kreuzfahrtschiff: Zwei Erkrankte und Kontaktperson evakuiert
-
CDU und SPD unterzeichnen Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz
-
Meloni warnt mit gefälschtem Unterwäsche-Bild vor Gefahren von Deepfakes
-
Teststrecke in Nordrhein-Westfalen: Gericht bestätigt Lärmgrenze nahe Pflegeheim
-
Reiche warnt vor wirtschaftlichen Folgen der Hormus-Blockade
-
NHL-Trio dabei: DEB-Team ohne Berliner zur WM-Generalprobe
Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren
Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Für eine solche Diskriminierung haften sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Ein Immobilienmakler aus Hessen muss einer Frau mit pakistanischen Wurzeln nun 3000 Euro Schadenersatz zahlen. (Az. I ZR 129/25)
Humaira Waseem suchte eine Wohnung. Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.
Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.
Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig.
Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.
Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.
Auch der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. "Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", erklärte dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen", fügte sie hinzu.
P.Serra--PC