-
Wolfsburg schlägt TSG im Topspiel - Popp verletzt
-
Bewaffneter Überfall auf Supermarkt gescheitert
-
BKA-Präsident Münch offen für strengere Altersgrenzen bei Social-Media-Nutzung
-
Energieexperten von SPD und Grünen kritisieren Gesetzespläne Reiches
-
14 Tote bei verheerendem Brand in Autoteilefabrik in Südkorea
-
SV Elversberg springt an die Tabellenspitze
-
Südkoreanische K-Pop-Bank BTS feiert Comeback mit riesigem Konzert in Seoul
-
US-Richter: Restriktionen des Pentagon gegenüber Medien teilweise verfassungswidrig
-
Aicher verpasst Abfahrtskugel - Dämpfer im Gesamtweltcup
-
Von Familienministerin geplante Beschränkungen bei "Demokratie leben!" stoßen auf Kritik
-
Frühere Cum-Ex-Ermittlerin Brorhilker: Defizite im Kampf gegen Steuerstraftaten
-
Iranische Medien berichten von US-israelischen Angrifen auf Atomanlage Natans
-
Requiem für verstorbenen Altbischof Wanke in Erfurt
-
US-Jury: Elon Musk hat Aktionäre vor dem Kauf von Twitter getäuscht
-
BVB verlängert mit Kapitän Can
-
Krankenkassen dringen auf Reformen - Leistungskürzungen aber abgelehnt
-
Iranische Medien: US-israelische Angriffe auf iranische Atomanlage Natans
-
Reichinnek: Prien lässt demokratische Zivilgesellschaft im Regen stehen
-
Rekord-Hitzewelle im Westen der USA - Drohende Überschwemmungen auf Hawaii
-
K-Pop: Neues BTS-Album kurz nach Veröffentlichung fast vier Millionen Mal verkauft
-
"Timing": NBA-Meister Oklahoma verzichtet auf Trump-Besuch
-
Hennig Dotzler "wie ein nasser Waschlappen" - Kläbo siegt
-
NBA: Pistons in den Playoffs - Knicks nah dran
-
Niederlage für Peterka - Colorado in den Playoffs
-
City gegen Arsenal: "Großer Moment" im League-Cup-Finale
-
Freund: Bayern lassen sich "nicht den Mund verbieten"
-
"Tut so weh": Baumann geknickt nach missglückter Generalprobe
-
Trump: Erwäge Reduzierung der Angriffe gegen den Iran
-
Leipzig überrollt Hoffenheim im Kampf um die Königsklasse
-
CDU nimmt Einladung der Grünen an: Weg für Sondierungen in Baden-Württemberg frei
-
"Bild": Bis zu zwei Jahre Haft für gefälschte Pornos oder heimliche Sex-Aufnahmen
-
Hannover siegt im 184. Niedersachsen-Derby
-
Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Russische Schattenflotte: Französische Marine setzt Öltanker im Mittelmeer fest
-
Einschlag von Geschoss im jüdischen Viertel der Altstadt von Jerusalem
-
Nawrath am Podest vorbei - Perrot holt Gesamtweltcup
-
US-Actionstar Chuck Norris mit 86 Jahren gestorben
-
Neue schriftliche Botschaft Modschtaba Chameneis: Irans Feinde werden "besiegt"
-
Wirtschaftsministerium für erhebliche Einschnitte bei Förderung privater Solaranlagen
-
Nach zwei Saisonrennen: Teamchef Wheatley verlässt Audi
-
Kommunalwahl in Frankreich: Präsident Macron bestreitet Einmischung
-
Schlagabtausch zur Kulturfreiheit: Linke und Grüne gehen mit Weimer ins Gericht
-
Trump nennt Nato-Verbündete "Feiglinge"
-
Bundesregierung: Vorerst keine weiteren Maßnahmen wegen Sprit- und Energiepreisen
-
Vorläufiges Endergebnis: CDU gewinnt Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Trump erhält Goldmünze mit seinem Konterfei
-
Drei Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
-
Fund von 35 menschlichen Zähnen auf Gehweg in Hessen gibt Polizei Rätsel auf
-
Dienstinterna an Drogenkriminelle: Achteinhalb Jahre Haft für Staatsanwalt in Hannover
Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren
Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Für eine solche Diskriminierung haften sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Ein Immobilienmakler aus Hessen muss einer Frau mit pakistanischen Wurzeln nun 3000 Euro Schadenersatz zahlen. (Az. I ZR 129/25)
Humaira Waseem suchte eine Wohnung. Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.
Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.
Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig.
Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.
Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.
Auch der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. "Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", erklärte dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen", fügte sie hinzu.
P.Serra--PC