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Lange Haftstrafen für Eltern wegen Tods von pflegebedürftiger Tochter in Hessen
Fast zehn Jahre nach dem Tod einer pflegebedürftigen Frau aus Hessen hat das Landgericht Frankfurt am Main die Eltern wegen Totschlags durch Unterlassen zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Mutter soll für sechseinhalb Jahre in Haft, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag sagte. Der Vater erhielt eine Strafe von sechs Jahren.
Jeweils acht Monate davon gelten wegen der langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt. Die Schwester der Toten wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Laut Urteil sah es die Kammer als erwiesen an, dass die Eltern ihre unter anderem am Downsyndrom und an Diabetes erkrankte Tochter im Oktober 2016 in Ehringshausen sich selbst überlassen hatten. Einige Tage vor dem Tod der 21-Jährigen hatte sich ihr Zustand deutlich verschlechtert.
Obwohl sie ihren Zustand erkannten, griffen die Eltern nicht ein. Letztlich starb die 21-Jährige an inneren Blutungen. Die Schwester war dabei, als sie starb. Jedoch unternahm sie nichts, um das aufzuhalten.
In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Limburg die Eltern im Oktober 2019 wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Schwester sprach das Gericht frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im März 2021 jedoch auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Frankfurt.
C.Cassis--PC