-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen
Ein Urteil gegen eine falsche Ärztin aus Niedersachsen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte es, wie das Landgericht Osnabrück am Mittwoch mitteilte. Die 24-Jährige hat kein abgeschlossenes Medizinstudium, gab sich aber als Ärztin aus und behandelte Patienten. Sie ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und bleibt dort. (Az. 3 StR 368/25)
Die Frau studierte dem Urteil zufolge zuletzt im vierten Semester Medizin. Auch den Zugang zum Medizinstudium hatte sie sich demnach durch gefälschte Zeugnisse verschafft. Das Landgericht sprach sie im März 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen und wegen Betrugs sowie des unbefugten Führens der Berufsbezeichnung Ärztin schuldig. Es ordnete ihre Unterbringung in der Klinik an. Dabei ließ es sich auch von einem Sachverständigen beraten.
Schließlich war es davon überzeugt, dass die Angeklagte eine mittelschwere Persönlichkeitsstörung hat und an Narzissmus leidet. Sie habe den Drang, als Ärztin zu arbeiten. Wenn sie das tue, drohten ihren Opfern schwere Schäden. Die Frau sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, erklärte das Gericht und verwies darauf, dass es nur vom Zufall abhänge, welche medizinischen Eingriffe sie vornehme. Dabei könnten sogar Menschen sterben.
Die 24-Jährige wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Er bestätigte das Osnabrücker Urteil, und es wurde rechtskräftig. Die Frau bleibt in der Psychiatrie. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob diese Unterbringung weiter notwendig ist, wie das Landgericht ausführte. Sollten die Voraussetzungen irgendwann nicht mehr bestehen, könnte sie, womöglich unter Auflagen, entlassen werden.
H.Portela--PC