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Mord am Ammersee: Urteil gegen 23-Jährigen rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach einem Mord im bayerischen Herrsching am Ammersee ist ein 23-Jähriger rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts München II, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Der Täter hatte den 74-Jährigen dem Urteil zufolge angegriffen, als er ihm die Tür öffnete. Er tötete ihn mit mindestens 13 Messerstichen.
Wie das Landgericht feststellte, war der Angeklagte vor der Tat aus Serbien eingereist, wo er bereits wegen krimineller Machenschaften unter Druck stand. Er hatte Schulden und wollte schwere Straftaten begehen, um zu Geld zu kommen. In Herrsching buchte er dem Urteil zufolge im Sommer 2024 ein Hotelzimmer und kaufte in einem Supermarkt zwei Küchenmesser.
In dem Anwesen, in dem das spätere Mordopfer mit seiner Frau wohnte, vermutete der Angeklagte Beute und spähte es aus. Er durchtrennte die Kabel der Überwachungskameras, klingelte mehrmals und erstach den Mann, als dieser die Tür öffnete. Die Frau konnte fliehen. Der Täter setzte sich über Österreich nach Frankreich ab, wo er knapp eine Woche nach dem Mord festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert wurde.
Das Landgericht stellte fest, dass er aus Habgier gehandelt habe, um in das Haus einbrechen und Wertgegenstände stehlen zu können. Er habe gewusst, dass zwei Menschen in dem Gebäude waren, und die Absicht gehabt zu töten. Das Gericht stellte in seinem Urteil im August 2025 außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, unter anderem wegen der "erheblichen" kriminellen Energie.
Es stufte den Mann als sehr gefährlich ein. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist für ihn praktisch ausgeschlossen. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, das Münchner Urteil wurde rechtskräftig.
H.Silva--PC