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Französischer Polizist erschoss Jugendlichen: Berufungsgericht schwächt Straftatbestand ab
Ein französischer Polizist, der 2023 in einem Pariser Vorort einen Jugendlichen erschossen hatte, muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge, nicht aber wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Das Berufungsgericht von Versailles ordnete am Donnerstag einen entsprechenden Prozess an. Dabei schwächte es den mutmaßlichen Straftatbestand ab. Die Ermittlungsrichter hatten zunächst einen Prozess wegen Totschlags beantragt, wogegen der Polizist Rechtsmittel eingelegt hatte.
Der Fall des damals 17 Jahre alten, durch den Schuss eines Polizisten getöteten Nahel Merzouk hatte damals tagelange Ausschreitungen zur Folge gehabt. Der Polizist hatte den Jugendlichen angehalten, der ohne Führerschein am Steuer eines Mercedes unterwegs war. Auf einem später verbreiteten Video ist zu sehen, wie der Beamte aus kurzer Entfernung auf den jungen Mann schoss, als sich das Auto in Bewegung setzte.
Das Berufungsgericht habe es nicht als erwiesen angesehen, dass der Polizist "im Moment des Schusses den Willen hatte, dem Fahrer das Leben zu nehmen", hieß es in der Begründung. Der Polizist habe überzeugt sein können, dass das Auto ihn oder andere beim Anfahren hätte verletzen können, hieß es weiter. Das Gericht bestätigte zudem die Einstellung des Verfahrens gegen einen zweiten damals anwesenden Polizisten.
Der Anwalt des Polizisten begrüßte die Abschwächung, bedauerte aber, dass das Verfahren nicht eingestellt wurde. Er kündigte an, die Entscheidung erneut anzufechten.
Die Mutter des getöteten 17-Jährigen sprach von einer "skandalösen und beschämenden" Entscheidung. Dies sei "nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Entscheidung", sagte ihr Anwalt Franck Berton.
Während der Unruhen im Sommer 2023 waren landesweit knapp 3500 Menschen in Polizeigewahrsam gekommen, mehr als 12.000 Fahrzeuge brannten ab, gut 1100 Gebäude wurden beschädigt. Präsident Emmanuel Macron verschob wegen der Ausschreitungen damals seinen Staatsbesuch in Deutschland.
A.F.Rosado--PC