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BGH bestätigt Hildesheimer Betrugsurteil um widerrufene Lastschriften weitgehend
In einem Betrugsprozess um widerrufene Lastschriften im Zusammenhang mit Scheingeschäften mit Mobiltelefonen mit einem Millionenschaden hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil weitgehend bestätigt. Der 33-jährige Angeklagte ist damit rechtskräftig wegen Beihilfe zum Computerbetrug verurteilt, wie das Landgericht Hildesheim am Montag mitteilte. Lediglich den Schuldspruch wegen versuchten Betrugs hob der BGH auf.
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Oktober 2024 zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann einem Mitbeschuldigten dabei geholfen, im Großraum Hannover Scheinfirmen aufzubauen.
Über deren Konten wurden Lastschriften im Zusammenhang mit angeblichen Geschäften mit Mobiltelefon eingereicht. Zur angeblichen Bezahlung nahmen die Angeklagten zwischen verschiedenen Firmenkonten des Netzwerks Lastschriftabbuchungen vor.
Nach dem Geldeingang wurden die Beträge dann per Eilüberweisung auf andere Konten weitergeleitet, unter anderem ins Ausland. Anschließend legten die Beteiligten Widerspruch gegen die Lastschriften ein, wodurch die Beträge auf die Ursprungskonten zurückgebucht wurden, obwohl das Geld gar nicht mehr verfügbar war.
Die Banken waren entsprechend dem Lastschriftenverfahren zur Rückbuchung verpflichtet. So entstand ein Schaden von rund 26 Millionen Euro, der später teilweise ausgeglichen werden konnte.
Der Angeklagte hatte außerdem bei einer Bank in Braunschweig einen gefälschten Scheck einer US-Bank über fünf Millionen Dollar eingereicht. Die Fälschung wurde jedoch erkannt, so dass kein Schaden entstand. Der Mann wurde deshalb wegen versuchten Betrugs verurteilt, was der BGH nun aufhob. Über diesen Vorwurf und das Strafmaß muss das Landgericht erneut entscheiden.
F.Ferraz--PC