-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
-
Zahl überschuldeter Menschen steigt - Alleinerziehende besonders betroffen
-
DFB-Ausbootung nagt an Baumann: "Gefällt mir nicht"
-
Rankel als Eisbären-Cheftrainer? "Wäre zu früh gekommen"
-
Freiburger Klopp-Geschichten: Hund, Sofa, Rückruf, Opa
-
Klopp über Wirtz: "Einfach Flo sein"
-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
Urteil: Halterin von falsch geparktem Auto trägt Mitschuld an Unfall
Die Halterin eines falsch geparkten Autos trägt einem Urteil zufolge Mitschuld an einem Unfall. Das entschied das Amtsgericht München Mitte Februar, wie das Gericht am Montag mitteilte. Hintergrund war ein Unfall auf dem Parkplatz eines Schwimmbads in Unterschleißheim bei München.
Eine Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug am Ende einer Parkgasse so geparkt, dass die anderen Autofahrer rückwärts fahren mussten, um die Parkgasse zu wechseln. Eine Autofahrerin fuhr den geparkten Wagen der Frau beim Rangieren an, wodurch ein Schaden von mehr als 6200 Euro entstand. Die Versicherung der Unfallverursacherin bezahlte rund 4100 Euro, verweigerte eine weitere Zahlung jedoch und verwies auf die Mitschuld der Parkenden.
Diese klagte daraufhin auf Zahlung des ausstehenden Schadensbetrags. Sie argumentierte, dass sie ordnungsgemäß geparkt habe. Auf dem Parkplatz habe es keinerlei Linien gegeben, so dass auf der gesamten Fläche habe geparkt werden dürfen.
Das Amtsgericht München gab der Klage teilweise statt, erkannte jedoch ein Mitverschulden der Klägerin von 20 Prozent an. Dass es sich um eine Durchfahrt gehandelt habe, sei an dem unterbrochenen Grünstreifen erkennbar gewesen, befand das Gericht.
Die fehlenden Streifen bedeuteten zudem nicht, dass jeder sein Fahrzeug abstellen könne, wo er wolle. Die Klägerin habe nicht rücksichtsvoll geparkt und dafür gesorgt, dass andere Verkehrsteilnehmer 30 Meter rückwärts rangieren mussten.
Durch ihr Parken habe sie eine Gefährdungslage und damit die Ursache für das Unfallgeschehen geschaffen. Eine Haftung von 20 Prozent sei daher angemessen, hieß es vom Amtsgericht.
L.Carrico--PC