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Kündigung nach Kirchenaustritt: EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über eine Frage des kirchlichen Arbeitsrechts. Das deutsche Bundesarbeitsgericht fragte die europäischen Richterinnen und Richter, ob die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen darf, weil sie aus der katholischen Kirche austrat. Bei der Beratungsstelle arbeiten auch andere Menschen, die nicht der katholischen Kirche angehören - aber Mitglieder der evangelischen Kirche sind. (Az. C-258/24)
Wegen ihres im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechts haben die Kirchen nach deutschem Recht einen großen Spielraum. Das Bundesarbeitsgericht will wissen, ob die Ungleichbehandlung der Mitarbeiterinnen nach EU-Recht gerechtfertigt sein kann. In ihrem Gutachten vertrat die zuständige Generalanwältin am EuGH die Auffassung, dass sich die Kündigung nicht rechtfertigen lasse. Ein Urteil war das aber noch nicht - dieses steht nun an.
P.Sousa--PC