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Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft
Der wegen dutzendfachen Mordes verurteilte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis sei abgelehnt worden, teilte das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg am Montag mit. Das Gericht erklärte, die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, Högel kann dagegen sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Celle einlegen. Högel befindet sich seit 2009 im Strafvollzug, die Entscheidung des Landgerichts bezieht sich auf die Verurteilung des sogenannten Todespflegers zu lebenslanger Haft im Jahr 2019 in Oldenburg.
Bei der Entscheidung der Mindesthaftdauer seien die Umstände der Taten sowie insbesondere auch die Persönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten in der Zeit nach seiner letzten Verurteilung berücksichtigt worden. Besonders erschwerend sei das konkrete Maß der Schuld durch die außerordentlich hohe Zahl der Morde berücksichtigt worden, teilte das Gericht mit.
Wie das Gericht erklärte, bedeutet die Mindesthaftdauer von 28 Jahren nicht, dass Högel danach entlassen wird. Sie stelle nur einen Rahmen für die weitere Vollstreckung dar. Bevor Högel entlassen werden könne, müsse geprüft werden, ob bei ihm weiterhin eine Gefährlichkeit vorliege. Dazu werde dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt.
Högel hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie wiederzubeleben. Viele starben dabei. Er wurde in mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wegen des Tods von insgesamt 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haft wegen Mordes. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomente mit jahrelanger Verspätung bekannt.
S.Pimentel--PC