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Hundewelpen zu früh von Mutter getrennt: Berliner Gericht untersagt Tierhaltung
Weil er Hundewelpen zu früh von ihren Müttern trennte, darf ein Berliner laut einem Gerichtsbeschluss keine Tiere mehr halten. Das entschied das Verwaltungsgericht in der Bundeshauptstadt und bestätigte damit eine Verfügung des zuständigen Bezirksamts, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.
Die Polizei hatte dem Mann Anfang Januar 14 Französische Bulldoggen abgenommen - zwei Muttertiere und zwölf Welpen. Die Tiere waren laut Gericht teilweise in einem dunklen, verschmutzen Kellerraum untergebracht. Manche der Welpen, die noch unter acht Wochen alt waren, waren außerdem von ihren Muttertieren getrennt. Einer wurde etwa einer Kaufinteressentin mitgegeben.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick ordnete daraufhin ein Haltungs- und Betreuungsverbot an und verfügte die Veräußerung der Hunde. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein und begehrte gerichtlichen Eilrechtsschutz.
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. Der Bescheid sei rechtmäßig, weil Tierhalter zur verhaltensgerechten Unterbringung verpflichtet seien, lautete die Argumentation. Dazu gehöre, dass Hundewelpen erst im Alter von mehr als acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürften.
Dieser Pflicht habe der Antragsteller "wiederholt und grob" zuwidergehandelt und den Welpen damit erhebliche Leiden zugefügt, befand das Gericht. Die fehlende Einsicht des Antragstellers zeige, dass ihm die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Tierhaltung fehlten. Ihm sei daher die Haltung und Betreuung sämtlicher Tiere verboten.
Der Beschluss stammt vom 10. März. Es wurde bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
F.Moura--PC