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Urteil wegen Beleidigung nach Zeigen polizeifeindlicher Zahlen rechtskräftig
Im Fall einer Beleidigung mit einer Abwandlung des "ACAB"-Schriftzugs gegen Polizisten in Bayern hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (Az.: 206 StRR 295/25)
Das Landgericht Augsburg verurteilte den 23-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Laut Urteil hatte er einer Polizistin gezielt seine Socken mit der Aufschrift "1312" gezeigt. Diese Zahlenfolge steht für die Abkürzung "ACAB", was für "All Cops Are Bastards" (alle Polizisten sind Mistkerle) steht.
Das ausdrückliche Zeigen von Kleidung mit der Aufschrift "ACAB" oder einer dem entsprechenden Zahlenfolge gegenüber Polizisten gelte als Beleidigung, urteilten die Richter nun. Es reiche für eine Strafbarkeit aus. Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht nicht an.
F.Carias--PC