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Strafbefehl gegen Ex-Bundestagsabgeordneten in CDU-Spendenaffäre in Cochem-Zell
In der Spendenaffäre um den rheinland-pfälzischen CDU-Kreisverband Cochem-Zell hat das Amtsgericht Cochem einen Strafbefehl gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Peter Bleser erlassen. Der Strafbefehl sei mittlerweile rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mit. Bleser werde darin zur Last gelegt, als Verantwortlicher des CDU-Landesverbands Rheinland-Pfalz sechs Parteispenden von insgesamt 56.000 Euro in den Jahren 2010 bis 2016 nicht an das Bundestagspräsidium abgeführt zu haben.
Dieses hatte wegen der Nichtmeldung der illegalen Spenden bereits 2017 eine Strafzahlung in Höhe des Dreifachen der Spenden gegen die CDU in Rheinland-Pfalz verhängt. Die Spenden sollen von einer Anwaltskanzlei gekommen sein.
Dabei soll erkennbar gewesen sein, dass sie von der Kanzlei lediglich durchgeleitet worden seien und eigentlich von dem früheren Geheimagenten Werner Mauss stammten. Anonyme oder erkennbar weitergeleitete Spenden dürfen Parteien nur bis zu einer Höhe von 500 Euro annehmen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet das Verhalten als Untreue und in zwei Fällen als Verstoß gegen das Parteiengesetz, wie sie weiter mitteilte. Im Übrigen sei das Verfahren gegen Bleser eingestellt worden. Ein Strafbefehl kann mitunter statt eines Urteils erlassen werden. Gegen vier weitere Beschuldigte werde weiter ermittelt, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Behörden ermitteln seit 2017 in diesem Komplex. Der Bundestag hob in diesem Zusammenhang die Immunität Blesers im November 2017 zeitweise auf. Bis 2016 war Bleser Schatzmeister des CDU-Landesverbands, kandidierte dann aber nicht mehr. Seit der aktuellen Legislaturperiode sitzt er nicht mehr im Bundestag.
T.Resende--PC