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Streit zwischen AfD-Kreisverband und Stadt Nürnberg geht in die nächste Runde
Die Stadt Nürnberg ist vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen ein Urteil vorgegangen, das sie zum Austritt aus der regionalen Allianz gegen Rechtsextremismus verpflichtete. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof muss noch einmal über den Fall verhandeln, wie das Bundesgericht in Leipzig am Donnerstagabend entschied. Es gab dabei einige Leitlinien vor. (Az. 8 C 3.25)
Geklagt hat der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach. Er fordert, dass die Stadt aus der Allianz austritt. Diesem Verein gehören 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an. Nürnberg war 2009 Gründungsmitglied. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Stadt austreten müsse. Denn die Allianz habe schon oft öffentlich deutlich gemacht, dass sie die AfD entschieden ablehne. Die Kommune sei aber parteipolitisch zur Neutralität verpflichtet.
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte die Lage nun anders. Die Mitgliedschaft in dem Verein wäre nur dann ein direkter Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien, wenn die Satzung oder das Hauptziel darin bestünden, der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen. Das habe der Verwaltungsgerichtshof aber nicht festgestellt, führten die Richterinnen und Richter in Leipzig aus.
Deshalb komme es darauf an, ob die Stadt in der Allianz einen "lenkenden Einfluss" habe, um Aktionen gegen die AfD zu starten, oder solche Aktionen gezielt unterstütze. Außerdem ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge entscheidend, ob die kritischen Äußerungen der AfD im politischen Wettbewerb ernsthafte Nachteile zufügen könnten.
Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof aber noch keine Feststellungen getroffen. Darum konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht selbst entscheiden. Es verwies den Fall zurück nach München. Der Verwaltungsgerichtshof muss die noch fehlenden Feststellungen nun nachholen.
M.Carneiro--PC