-
Trump: Zweites Crew-Mitglied von abgeschossenem US-Kampfjet im Iran gerettet
-
Kane geht trotz Verletzung steil: "Wow, wow, wow!"
-
"Alles gut" zwischen Undav und Bundestrainer Nagelsmann
-
Hecking mit Schiri-Schelte: "Das war unterirdisch"
-
Leo XIV. leitet erstmals Ostermesse und spricht Segen "Urbi et Orbi"
-
Trump: Ultimatum an Iran läuft in 48 Stunden ab - Teheran reagiert mit Drohungen
-
"Schuss in den Ofen": Fan-Krawalle überschatten Dresden-Spiel
-
Eklat in Dresden: Spiel nach Fan-Krawallen unterbrochen
-
Adeyemi und Brandt schießen BVB spät zum Sieg im Topspiel
-
Hunderte Menschen fordern in Tel Aviv ein Ende des Iran-Kriegs
-
Zehntausende Menschen demonstrieren im Irak gegen den Iran-Krieg
-
DEL: Berlin im Halbfinale gegen Köln, München gegen Mannheim
-
Israelischer Soldat bei Gefecht im Süden des Libanon getötet
-
Selenskyj und Erdogan beraten in Istanbul über Ukraine-Krieg und Energiesicherheit
-
Pleite auf Mallorca: Real verpatzt Bayern-Generalprobe
-
Eberl hofft auf Kane-Einsatz: "Wir glauben dran"
-
Nach Beleidigungen gegen Bürgermeister: Tausende demonstrieren in Saint-Denis gegen Rassismus
-
Vor Real-Duell: Bayern feiert furioses Comeback in Freiburg
-
Nach Achterbahnfahrt: Bayer verschärft Wolfsburger Sorgen
-
Trump: Ultimatum an Iran läuft in 48 Stunden ab - "Hölle" droht
-
DEL: München dritter Halbfinalist
-
Ostermärsche: Demonstrationen für den Frieden in rund 70 Städten
-
USA und Iran suchen fieberhaft nach Besatzungsmitglied von US-Kampfjet
-
Staatsmedien: Erneuter Angriff auf Akw Buschehr - Russland zieht 200 Arbeiter ab
-
"Wunderschöner Anblick": Artemis-Crew hat Hälfte der Strecke zum Mond zurückgelegt
-
Deutschland und weitere Länder fordern EU zu Prüfung von Übergewinnsteuer auf
-
Niederlage in Bielefeld: Darmstadt strauchelt im Aufstiegskampf
-
Behörden: Fünf Tote bei russischem Angriff auf Markt in der Ukraine
-
Selenskyj zu Treffen mit Erdogan in Istanbul eingetroffen
-
Sprengstoffangriff auf pro-israelische Organisation in den Niederlanden
-
Vor Ostseeküste liegender Wal soll nach Ostern erneut begutachtet werden
-
Spaziergänger findet in Hessen tote Würgeschlange im Wasser
-
Abgeordneter: Irans Ölexporte von Insel Charg nehmen trotz Krieg zu
-
Seit mehr als einem Jahr auf der Flucht: Mafia-Boss in Luxusvilla aufgespürt
-
Iranische Staatsmedien: Erneuter Angriff auf Atomkraftwerk Buschehr - ein Toter
-
128 Abgeordnete fordern Regierung zu Einsatz für bessere Seenotrettung auf
-
USA und Iran suchen weiterhin nach zweitem Besatzungsmitglied von abgestürztem US-Kampfjet
-
WNBA-Team bedauert Sabally-Abschied: "Fällt uns schwer"
-
EVP-Chef Weber: Brandmauer ist politischer Auftrag - aber kein Bunker
-
NBA: Lakers-Star Doncic verpasst Rest der Hauptrunde
-
Nasa: Artemis-Crew ist "auf halber Strecke" zum Mond
-
Evenepoel vor Flandern-Debüt: "Das Gefühl, gewinnen zu können"
-
Eberl schwärmt: Kompany "gehört zur ganz großen Trainer-Gilde"
-
Real-Experte Kahn: "Das Gefühl, alles drückt dich nach unten"
-
Bundeswirtschaftsministerin Reiche lehnt Steuerrabatte auf Sprit ab
-
Rettungskräfte: Ein Verletzter durch iranische Raketenangriffe auf Israel
-
Papst Leo XIV. leitet erstmals Kreuzweg – 30.000 Gläubige am Kolosseum
-
Expansion Draft der WNBA: Sabally und Geiselsöder ausgewählt
-
Trump beantragt bei Kongress 152 Millionen Dollar für Wiederinbetriebnahme von Alcatraz
-
Iran schießt US-Kampfjet ab - US-Medien: Ein Crewmitglied gerettet, eines noch vermisst
Frühere Kindergeldregelung für Nicht-EU-Ausländer verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine frühere Regelung zum Kindergeldanspruch für Ausländer, die nicht aus der Europäischen Union stammen, für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn aus humanitären Gründen aufenthaltsberechtigte Ausländer nur bei Integration in den Arbeitsmarkt Kindergeld bekämen, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die entsprechende Regelung wurde aber bereits 2020 geändert und sieht diese Voraussetzung nicht mehr vor. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)
Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover war mit mehreren Klagen von Ausländern befasst und legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. Laut der damaligen Regelung hatten nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Land sein durften, normalerweise keinen Anspruch auf Kindergeld.
Eine Ausnahme galt, wenn sie seit mindestens drei Jahren in Deutschland lebten und erwerbstätig oder in Elternzeit waren oder vorübergehend Arbeitslosengeld I bezogen. Einige Jahre nach der Vorlage der Regelung in Karlsruhe durch das niedersächsische Gericht wurde sie aber mit Wirkung zum März 2020 geändert. Demnach kommt es in solchen Fällen nicht mehr auf eine Erwerbstätigkeit an.
A.Aguiar--PC