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Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen
Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.
Die Kläger sind 16 FDP-Abgeordnete, die zum Zeitpunkt der Grundgesetzänderung noch Mitglied des Bundestags waren. Unter ihnen sind der damalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sowie die früheren Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar und Katja Hessel. Im aktuellen Bundestag ist die FDP nicht mehr vertreten.
In ihrer Verfassungsklage kritisieren die FDP-Politiker auch das Verfahren, in dem die Grundgesetzänderung nach der Bundestagswahl 2025, aber noch mit der Mehrheit des alten Bundestags durchgesetzt worden war. Der damalige Bundestag habe in einem "beispiellosen Verfahren nach einer extrem kurzen Beratungszeit Änderungen des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, welche das Finanzverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland fundamental verändert, in eine neue Richtung gelenkt haben und unvorstellbare Kreditaufnahmen ermöglicht haben", heißt es in dem Dokument.
Die Kläger kritisieren zudem, dass das Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur so ausgestaltet sei, dass die vorgesehenen Beschränkungen der Schuldenaufnahme für zusätzliche Investitionen "faktisch kaum Wirkung entfalten, sondern es in hohem Maße zu Zweckentfremdungen" komme.
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klima ermächtigte den Bund zur Kreditaufnahme von bis zu 500 Milliarden Euro. Zudem ermöglicht es die Grundgesetzänderung, Verteidigungsausgaben, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, von der Schuldenbremse auszunehmen.
N.Esteves--PC