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In Deutschland geborener Türke darf nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen werden
Ein für einen tödlichen Raserunfall in Heilbronn verantwortlicher, in Deutschland geborener Türke darf ausgewiesen werden. Die Klage des wegen Mordes und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilten 23-Jährigen scheiterte am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Eine Berufung gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Der Mann kann aber noch die Zulassung der Berufung beantragen, weshalb die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Der Kläger verursachte im Februar 2023 in der Heilbronner Innenstadt als Raser einen Zusammenstoß mit einem mit vier Menschen besetzten Familienauto. Der Familienvater starb, die Mutter und die zwei Kinder erlitten schwere Verletzungen. Für die Fahrt wurde der Verursacher zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Im Oktober 2025 ordnete das Regierungspräsidium Stuttgart die Ausweisung des seit seiner Geburt ununterbrochen in Deutschland lebenden Manns an, drohte seine Abschiebung in die Türkei an und untersagte für acht Jahre die Einreise nach Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied nun, dass das Interesse der Allgemeinheit an einer Ausweisung die persönlichen Interessen des Klägers überwiege. Der Kläger zeige zwar inzwischen Reue, verhalte sich im Strafvollzug einsichtig und habe auch eine Ausbildung abgeschlossen. Dennoch überwiege in der Gesamtschau das Ausweisungsinteresse. Der Mann sei bereits wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Außerdem habe er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit nicht bewältigt. Neben Deutschland darf der Kläger auch nicht in Länder der Europäischen Union einreisen.
F.Cardoso--PC