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Nach Tod von Kind in Krankenhaus: Mutter scheitert vor Gericht mit Klage
Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in einem Krankenhaus ist seine Mutter vor Gericht mit einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sah keine Erfolgsaussicht für eine Berufung der Mutter, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen demnach nicht. Der zuständige Senat wies ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren damit zurück.
Die Mutter hatte mehreren Ärzten und einem Krankenhaus Behandlungsfehler vorgeworfen. Ihr Sohn war laut Gerichtsangaben Ende Dezember 2017 nach mehreren Besuchen in einer Gemeinschaftspraxis und einer kinderärztlichen Notfallpraxis mit hohem Fieber schließlich in ein Krankenhaus eingeliefert worden.
Dort erfolgte unter anderem eine Notoperation wegen des Verdachts auf eine Darmverdrehung, die sich aber nicht bestätigte. Eine Blutuntersuchung ergab letztlich eine schwere bakterielle Infektion mit anschließendem Multiorganversagen. Das Kind wurde verlegt und starb kurze Zeit später.
Die Frau klagte vor dem Landgericht Düsseldorf auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von mindestens 35.000 Euro. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. Während der Arztbesuche sei aus medizinischer Sicht von einem viralen Infekt auszugehen gewesen, so dass weitergehende Untersuchungen in den Arztpraxen nicht erforderlich gewesen seien.
Auch später im Krankenhaus seien keine Behandlungsfehler festgestellt worden, die ursächlich für den Tod gewesen seien. Zwar habe die Behandlung teilweise nicht dem fachärztlichen Standard entsprochen, hieß es. Ein Zusammenhang mit dem Tod des Kinds sei jedoch nicht nachweisbar.
Die Notoperation sei zudem medizinisch notwendig gewesen und habe auch ohne Einwilligung der Eltern erfolgen dürfen. Der OLG-Beschluss erging Anfang April und ist nicht anfechtbar.
J.Pereira--PC