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Tierschutzmängel auf Gnadenhof: Gericht bestätigt Abbau von Tierbestand
Ein von Behörden in Rheinland-Pfalz wegen Tierschutzmängeln angeordneter drastischer Abbau des Tierbestands auf einem Gnadenhof für Hunde ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies mit einem am Montag veröffentlichten Urteil eine Klage der Betreiberin zurück. (3 K 498/25.KO)
Die Frau betrieb einen Gnadenhof, auf dem sie ursprünglich 61 Hunde hielt. Bei einer tierärztlichen Kontrolle wurden erhebliche hygienische Missstände aufgedeckt. Zudem waren einige der Tiere schlecht gepflegt und hatten beispielsweise überlanges und verfilztes Fell. Nicht aneinander gewöhnte Hunde waren zusammen untergebracht, was zu zahlreichen Bissverletzungen führte.
Der Landkreis Ahrweiler ordnete an, dass die Frau nicht mehr als fünf Hunde betreuen darf. Der hiergegen von der Klägerin erhobene Eilantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erfolglos. Im Nachgang nahmen die Behörden der Frau 47 Hunde weg. Auch eine von der Klägerin anschließend erhobene Klage, mit welcher sie unter anderem die Aufhebung des eingeschränkten Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbots anstrebte, blieb nun erfolglos.
Die tierschutzrechtliche Anordnung sei rechtmäßig erlassen worden, befanden die Koblenzer Richter. Die Klägerin habe den Vorgaben des Tierschutzgesetzes wiederholt und grob zuwidergehandelt und dadurch den von ihr gehaltenen Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. Gegen das Urteil ist Berufung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.
E.Ramalho--PC