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"Glasfasermord" an Vorarbeiter im Saarland: Urteil gegen vier Täter rechtskräftig
Nach dem Mord am Vorarbeiter einer Gruppe von Glasfasermonteuren im Saarland ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der vier Männer zu lebenslangen Freiheitsstrafen, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Saarbrücken hatte in seinem Urteil vom Februar 2025 auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, auch das wurde vom BGH bestätigt. (Az. 6 StR 443/25)
Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist damit praktisch ausgeschlossen. Wie das Landgericht feststellte, hatten die vier Männer ihren Vorarbeiter im März 2023 in ihrer Monteurswohnung im saarländischen Ort Schmelz getötet. Der 37-Jährige kam aus Hessen, er war aus beruflichen Gründen im Saarland.
Die Täter lockten ihn dem Urteil zufolge unter einem Vorwand in die Wohnung. Dann fesselten und knebelten sie ihn und traten und schlugen ihn gegen den Kopf. Seinen Tod hätten sie billigend in Kauf genommen. Danach hätten sie den Sterbenden rasiert, beschimpft und auf ihn uriniert und sich dabei gegenseitig gefilmt, stellte das Landgericht fest.
Der 37-Jährige starb an seinen Verletzungen. Wenige Tage nach der Tat wurden drei der vier Täter in Frankreich festgenommen. Der vierte wurde einige Wochen später in Deutschland gefasst. Der Prozess gegen sie in Saarbrücken begann im Oktober 2024.
Gegen das Mordurteil wandten sie sich an den BGH. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler. Damit wurde es rechtskräftig. Wegen der beruflichen Tätigkeit der Angeklagten und ihres Opfers wurde die Tat auch "Glasfasermord" genannt.
X.Matos--PC